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Energiesparlampen Energiesparlampen: Gefahr durch Quecksilber

02.12.2010, 11:55
Energiesparlampen leuchten in einem Baumarkt in Leipzig. (FOTO: DPA)
Energiesparlampen leuchten in einem Baumarkt in Leipzig. (FOTO: DPA) dpa-Zentralbild

Dessau/Berlin/AFP. - Wenn eine Energiesparlampe zu Bruch gehe, könne das giftige Schwermetall in die Innenraumluft gelangen, erklärte die Behörde am Donnerstag in Dessau. Eine Stichprobe mit zwei Lampen habe gezeigt, dass unmittelbar nach dem Bruch die Quecksilber-Belastung um das 20-fache über dem Richtwert von 0,35 Mikrogramm pro Kubikmeter für Innenräume liege. Kinder und Schwangere sollten sich deshalb von zerbrochenen Energiesparlampen fernhalten, empfahl das Umweltbundesamt. Durch intensives Lüften sinke die Quecksilbermenge in der Luft aber wieder deutlich ab.

Umweltbundesamt-Präsident Jochen Flasbarth forderte, mittelfristig sei eine Lampentechnik nötig, von der keine Quecksilberbelastung ausgehe. «Die richtige und notwendige Energieeinsparung von bis zu 80 Prozent gegenüber Glühbirnen muss einhergehen mit sicheren Produkten, von denen keine vermeidbaren Gesundheitsrisiken ausgehen.» Flasbarth riet dazu, in Kinderzimmern und anderen Stellen mit einem erhöhten Bruchrisiko Energiesparlampen einzusetzen, die etwa durch eine Kunststoffummantelung vor dem Zerbrechen gesichert sind. Die Industrie forderte er auf, mehr solcher bruchsicheren Lampen anzubieten - falls dies nicht freiwillig geschehe, müsse die EU dies gesetzlich vorschreiben.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verlangte, das Glühbirnenverbot auszusetzen. «Der Staat hat bei der Produktsicherheit offenbar geschlafen», erklärte vzbv-Vorstand Gerd Billen. Die Bundesregierung müsse nun dafür sorgen, dass die Leidtragenden nicht die Verbraucher sind, und in Brüssel eine Aussetzung des Verbots erwirken. Hersteller und Händler sollten ihren Kunden das Geld für die unsicheren Produkte zurückerstatten.

Herkömmliche Glühbirnen mit 100 und 75 Watt dürfen in der EU nicht mehr verkauft werden, da sie als Energiefresser gelten. Ab September kommenden Jahres dürfen auch die am meisten verbreiteten 60-Watt-Birnen nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden. Lagerbestände dürfen Händler aber weiter verkaufen.