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Wann zurück in den Job? Elternzeit schlau aufteilen: Das sollten Paare beachten

Gesicherte Finanzen, gemeinsame Familienzeit oder die schnelle Rückkehr in den Beruf – beim Thema Elternzeit setzen Eltern ganz unterschiedliche Prioritäten. Mit diesen Tipps holen Sie das Beste raus.

Von Anke Dankers, dpa 27.03.2024, 00:44
Im Wochenbett brauchen Mütter Unterstützung. Hilfreich ist es, wenn der zweite Elternteil in den ersten Lebenswochen des Kindes Elternzeit hat.
Im Wochenbett brauchen Mütter Unterstützung. Hilfreich ist es, wenn der zweite Elternteil in den ersten Lebenswochen des Kindes Elternzeit hat. Friso Gentsch/dpa

Hamburg/Wolfenbüttel - Das Bettchen steht, die Spieluhr hängt und die Strampler sind frisch gewaschen. Die Vorfreude auf den Familienzuwachs könnte kaum größer sein, wären da nicht noch diese Anträge auf Elterngeld und Elternzeit. Viele werdende Eltern sind verunsichert, wenn es um die Planung von Elternzeit, Elterngeld und Co. geht. Zwei Beraterinnen geben Tipps.

Wie planen Paare ihre Elternzeit am besten?

„Generell rate ich den Eltern, sich nicht mit anderen Paaren zu vergleichen, denn es kommt immer auf die individuelle Situation an“, sagt Maren Schmielau, Beraterin bei Pro Familia in Wolfenbüttel. Vor allem die persönlichen Umstände der werdenden Eltern spielen eine entscheidende Rolle: „Es ist zuerst wichtig zu schauen, in welcher Lebensphase man steht. Geht man noch zur Schule oder ist man Studentin? Sind die werdenden Eltern arbeitssuchend oder haben sie eine Vollzeitstelle? Das muss ich erst ausloten, um mir dann die Frage zu stellen, was möchte ich denn überhaupt?“ 

Neben der Frage, welches Einkommen zur Verfügung steht, geht es auch darum, welche Ausgaben und Kosten es zu decken gibt. Und will man nach der Geburt schnell wieder die Ausbildung oder Arbeit aufnehmen oder kann man es sich leisten, länger in Elternzeit zu gehen? „Es kommt immer darauf an, wie und wo die Eltern arbeiten“, sagt Schmielau. 

Welche Aspekte sollten Paare neben den Finanzen beachten?

Neben den Finanzen können eine Reihe weiterer Aspekte relevant sein. „Etwa, dass die Mutter während des Wochenbettes Unterstützung vom zweiten Elternteil bekommt, um sich besser zu erholen“, sagt Cornelia Heckermann, Beraterin bei der Koordinierungsstelle Weiterbildung und Beschäftigung in Hamburg. Gerade am Anfang könne es klug sein, gemeinsam Elternzeit zu nehmen, um in das Familienleben zu starten und eine gute Bindung zum Kind aufzubauen.

Auch im Hinblick auf die Stillzeit und eine mögliche Kita-Eingewöhnung sei es wichtig zu klären, wer welche Aufgabe übernimmt und inwiefern dafür die Arbeitszeit reduziert werden muss. Darüber hinaus könne es sinnvoll sein, sich die Elternzeit so aufzuteilen, dass jeder Elternteil auch mal alleine die Familienarbeit übernehmen muss. „Das schafft ein besseres Verständnis dafür, was der andere Partner eigentlich leistet oder leisten wird“, sagt Heckermann. 

Wie kommen Paare zu einer guten Einigung?

Dass Eltern sich rund um die Gestaltung der Elternzeit uneins sind, käme selten vor, sagt Cornelia Heckermann. Gehen die Ansichten doch mal auseinander, empfiehlt die Beraterin das offene Gespräch und einen Blick für mögliche Kompromisse. Können weitere Personen, etwa die Großeltern in die Kinderbetreuung eingespannt werden? Gibt es Möglichkeiten der Teilzeitarbeit oder kann das Kind früher als geplant in die Krippe gegeben werden? 

„Jeder Elternteil sollte sich darüber klar werden, was die persönlichen Ziele und Wünsche im Hinblick auf die Elternzeit aber auch den Wiedereinstieg sind“, rät Heckermann. Oft helfe es auch, das eigene Rollenbild zu betrachten und gegebenenfalls anzupassen: „Was möchte ich und was wird von mir erwartet? Stimmt das Rollenbild, das ich mit mir herumtrage noch?“

Wie gelingt der Wiedereinstieg nach der Elternzeit?

Wenn die Geburt eines Kindes ansteht, gibt es für werdende Eltern meist drängendere Themen als den beruflichen Wiedereinstieg. Trotzdem ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit der Rückkehr an den Arbeitsplatz auseinanderzusetzen. Auch, weil die Festlegung der Elternzeit für zwei Jahre verbindlich ist. „Das ist manchen Eltern nicht klar“, so Heckermann. „Wenn Sie als Mutter ein Jahr Elternzeit einreichen, teilen Sie dem Arbeitgeber dadurch gleichzeitig mit, dass Sie auf das zweite Elternzeitjahr verzichten werden.“

Um beim beruflichen Wiedereinstieg flexibler zu bleiben, empfiehlt die Expertin dem Elternzeitantrag eine Absichtsbekundung beizulegen. „Darin bekundet man die Absicht, ab wann man plant wieder in den Beruf einzusteigen. Das ist aber nicht verbindlich und kann bei Bedarf angepasst werden.“ Weiter rät sie Arbeitnehmern auch während der Elternzeit Kontakt zum Arbeitgeber zu halten, um nicht in Vergessenheit zu geraten. 

Für Selbstständige gelte: „Behalten Sie, wenn möglich, einzelne Auftraggeber und bleiben Sie an der Selbstständigkeit dran, um nach der Elternzeit nicht wieder von null auf hundert durchstarten zu müssen.“ 

Auch dass man während der drei Jahre Elternzeit bis zu 32 Wochenstunden arbeiten könne, sei vielen Eltern gar nicht bewusst, sagt Maren Schmielau. Teilzeitarbeitenden in Elternzeit rät die Expertin, die befristete Stundenkürzung schriftlich zu vereinbaren. So ließe sich das Abrutschen in die Teilzeitfalle vermeiden. 

Welche Fehler machen Familien häufig beim Thema Elterngeld?

Wer das Beste aus der Elternzeit herausholen will, muss sich mit der persönlichen Situation, den eigenen Wünschen und Zielen auseinandersetzen. Es gibt aber auch Herausforderungen, denen sich alle Eltern gleichermaßen stellen müssen. „Häufig haben die Elternpaare gar nicht den aktuellsten Elterngeldantrag, weil im Internet viele verschiedene Dokumente kursieren“, sagt Maren Schmielau. 

Auch manche Verständnisfrage tauche bei den Beratungen immer wieder auf: „Zum Beispiel wird manchmal vergessen, dass die ersten beiden Monate der Elternzeit aufgrund des Mutterschutzes in jedem Fall in Form von Basiselterngeld genommen werden müssen, wenn zeitgleich das Mutterschaftsgeld ausgezahlt wird.“

Außerdem wichtig: „Wer als Partner Elterngeld bekommen möchte, muss mindestens zwei Elterngeldmonate in Anspruch nehmen. Das wird oft vergessen“, sagt Cornelia Heckermann. Diese zwei Monate dürfen bei vollem Elterngeldbezug künftig übrigens nicht mehr von beiden Elternteilen zur gleichen Zeit genommen werden. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Eltern für Geburten ab 1. April Basiselterngeld nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb des ersten zwölf Lebensmonate des Kindes gleichzeitig beziehen dürfen.