Ein ständiger Liegestuhl in Florida

Hamburg/gms. - Florida gilt als der Liegestuhl der USA. SeitJahrzehnten verbringen Millionen Amerikaner in dem sonnigenBundesstaat zwischen Atlantik und dem Golf von Mexiko ihren Urlaub.Viele US-Bürger lassen sich in Florida nieder, um hier ihrenRuhestand zu genießen. Auch bei Deutschen, die sich ein Haus oder einAppartment in den USA kaufen wollen, ist der Bundesstaat dasbevorzugte Ziel. in den Vereinigten Staaten eine Immobilieerwerben möchte, braucht neben dem nötigen Kleingeld vor allem einen guten Anwalt.
Zwar gebe es für Bundesbürger keine Einschränkungen für den Erwerbeiner Immobilie. Doch es könne sein, dass sich einzelne Vorschriftenje nach Bundesstaat unterscheiden, sagt Raik Packeiser,Pressesprecher des Rings Deutscher Makler (RDM) in Hamburg.
Das nach Florida bevorzugte Ziel deutscher Immobilienkäufer in denUSA ist Kalifornien. «Im Kommen sind auch Bundesstaaten im Süd-Osten.Vereinzelt werden auch Häuser in den Neu-England-Staaten gekauft»,sagt Peter Koch, ein auf US-Recht spezialisierter Anwalt in Hamburg.In New York City kauften nur wenige Deutsche. Die Immobilien dortseien so teuer, dass sich nur sehr wohlhabende Leute eine Wohnungoder gar ein Haus im «Big Apple» leisten könnten.
Eine Immobilie in den USA lässt sich auf verschiedenen Wegenfinden: Wer zum Beispiel bei einer Suchmaschine im Internet dieBegriffe «USA» und «Immobilien» eingibt, bekommt Hinweise aufDutzende von Websites mit entsprechenden Angeboten. Eine weitereQuelle sind die örtlichen Tageszeitungen. Ebenso können sichInteressenten bei ihrer Suche an einen Makler wenden.
«Einen vertrauenswürdigen Makler findet man beispielsweise überein Rechtsanwalt vor Ort», sagt Raik Packeiser vom RDM. Außerdem gebees auch in den USA Maklerverbände wie zum Beispiel die NationalAssociation of Realtors (NAR). Die Provision für den Makler zahlt inder Regel der Verkäufer, erklärt die Deutsche Schutzgemeinschaft fürAuslandsimmobilien (DSA) in Freiburg im Internet(http://www.dsa-ev.de). Nur wenn ein Kaufinteressent einen Makler mitder Objektsuche beauftragt, kann dieser eine Provision von ihmverlangen. Deren Höhe sollte vorher schriftlich vereinbart werden.
«Man sollte sich vor spontanen Käufen hüten», warnt Packeiser.Ratsam sei, sich einen Überblick zur Preislage zu verschaffen. Wasfür deutsche Ohren zunächst günstig klinge, sei für Amerikanervielleicht sogar Wucher. So weiß Anwalt Peter Koch aus Erfahrungenmit Mandanten, dass vor allem in ländlichen Gegenden von Europäernbisweilen das Doppelte des normalen Kaufpreises verlangt wird.
Ist eine geeignete Immobilie gefunden, sollte der Kaufvertrag -der englische Fachausruck lautet «Contract of Sale and Purchase» -unbedingt mit Hilfe eines vor Ort ansässigen Rechtsanwaltesabgeschlossen werden, rät Peter Koch. Denn beim Kaufvorgang gebe eseine Reihe juristischer Feinheiten, die der Laie nicht kennen kann.Im Zweifelsfall sind diese Klauseln aber bares Geld wert. NachAbschluss des Kaufvertrages werden zunächst zwei bis fünf Prozent derKaufsumme als Anzahlung fällig. «Die Übertragung des Eigentums wirdin der so genannten Warranty Deed bezeugt», erklärt Koch.
Außerdem gibt es in den USA kein Grundbuch, das auf den erstenBlick Auskunft über die Eigentumsverhältnisse einer bestimmtenImmobilie gewährt. Ein so genannter Title Search ist unabdingbar. Dabei wird das Recht des Verkäufers an derImmobilie geprüft.
Eine Versicherung gegen Rechtsmängel, die Title Insurance, ist derDSA zufolge notwendig, da es in USA keinen gutgläubigen Erwerb wie inDeutschland gibt. Wenn es sich etwa herausstellen sollte, dass eineandere Person Rechte an der Immobilie geltend machen kann, erhält derKäufer dann wenigstens Schadenersatz. Darüber hinaus sollten Käuferwissen, dass ein Notar in den USA eine andere Rolle als inDeutschland spielt: er beglaubigt lediglich die Unterschriften.