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Degradierung nach schlechten Leistungen rechtens

20.07.2007, 11:52

Frankfurt/Main/dpa. - Eine Degradierung nach schlechten Arbeitsleistungen muss vom Arbeitnehmer zunächst hingenommen werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt.

Die Richter wiesen damit den Eilantrag eines Betriebsstellenleiters gegen ein Frachtunternehmen zurück und verwiesen auf das in einigen Monaten anhängigen Hauptsacheverfahren (AZ.: 7 Ga 98/07). Der Arbeitnehmer war nach mehreren Fehlentscheidungen zum einfachen Sachbearbeiter degradiert worden und hatte einen neuen Vorgesetzten erhalten. Er empfand als dies als derart demütigend, dass er mit sofortiger Wirkung am alten Arbeitsplatz als Vorgesetzter weiter beschäftigt werden wollte.

Laut Urteil ist es dem Mann aber durchaus zumutbar, noch einige Monate bis zum gerichtlichen Hauptsacheverfahren zu warten. Arbeitnehmer hätten nur dann einen Anspruch auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung im Eilverfahren, wenn sie «auf die sofortige Erfüllung ihres Anspruches dringend angewiesen sind», heißt es in der Entscheidung. Das sei jedoch bei einer Versetzung in der Regel nicht der Fall.