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BGH erleichtert Tierhaltung in Mietwohnungen

14.11.2007, 10:57

Karlsruhe/dpa. - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haltung von Haustieren in Mietwohnungen erleichtert. Das Karlsruher Gericht erklärte eine entsprechende Vertragsklausel für unwirksam.

Die Vertragsklausel machte «jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen» von der Zustimmung des Vermieters abhängig.

Eine solche Bestimmung benachteilige den Mieter unangemessen, weil sie ihrem Wortlaut nach auch die Haltung unproblematischer Kleintiere untersage. Im konkreten Fall wollte der Mieter zwei Katzen in die Wohnung aufnehmen. Der Vermieter hatte ihm dies untersagt.