Beschäftigung nach erfolgreicher Kündigungsschutzklage
Erfurt/Berlin/dpa. - Wer einen Kündigungsschutzprozess gewinnt, hat Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Das teilt der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin mit.
Der Verein beruft sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt (Az.:2 AZR 710/05). Demnach ist eine erneute Kündigung wegen fehlender Beschäftigungsmöglichkeit ausgeschlossen. Dies gelte auch dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsplatz zwischenzeitlich anderweitig besetzt hat. Der Arbeitgeber könne sich nicht auf das Fehlen einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit berufen, weil er selbst die Stelle des bisherigen Arbeitnehmers besetzt habe - obwohl er wusste, dass dieser eventuell zurückkehrt.
Mit dieser Entscheidung wurde laut DAV ein altes Problem gelöst: Selbstverständlich besetzen Arbeitgeber die Stellen gekündigter Arbeitnehmer bereits während der oft jahrelang dauernden Verfahren. Gewinnt der Arbeitnehmer dann aber seinen Prozess, breite sich eine gewisse Hilflosigkeit aus, weil weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber eine Einsatzmöglichkeit für den zurückgekehrten Arbeitnehmer sehen. Die Lösung dieses Problems hat das Bundesarbeitsgericht nun dem Arbeitgeber zugewiesen, der unter Umständen den Nachfolgearbeitnehmer versetzen oder kündigen müsse.
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