Sicherer Winterurlaub Winterreifen: Welche Regelungen gelten in Europa?
Autofahrer wissen: In Deutschland gibt es eine situative Winterreifenpflicht. Doch das ist nicht in allen europäischen Ländern so geregelt. Ein Überblick.
Kehl - Die Temperaturen sinken und die ersten frostigen Nächte stehen bevor – Zeit, den Wechsel auf Winterreifen ins Auge zu fassen. Wer plant, in diesem Winter mit dem Auto in den Urlaub zu fahren, kann bei der Gelegenheit auch die Regelungen für Winterreifen im Reiseziel prüfen. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) gibt Hinweise.
Andere Länder, andere Regeln
Einige Länder tun es Deutschland gleich und schreiben Winter- oder Ganzjahresreifen bei Glatteis, Schneematsch und Reifglätte vor. So eine situative Winterreifenpflicht gilt etwa auch in Österreich, Tschechien, Norwegen und Finnland.
In einigen anderen Ländern gilt indes eine kalendarisch festgelegte Winterreifenpflicht, dazu zählen unter anderem Kroatien und Schweden. Diese beginnt laut EVZ in der Regel im November/Dezember und endet im Laufe des Frühjahrs, also März oder April.
Frankreich, Italien und Spanien schreiben Winterreifen oder Schneeketten in bestimmten Regionen vor - Straßenschilder geben das vor, meist in Gebirgsregionen. Im Aostatal sowie auf der Brennerautobahn in Italien gelte diese Winterausrüstungspflicht jedoch saisonal.
Keine Pflicht gibt es unter anderem in der Schweiz, der Niederlande, Dänemark, Polen und Belgien - die Nutzung wird hier aber bei winterlichen Bedingungen empfohlen.
Außerdem spielt die Profiltiefe eine Rolle. Während in Deutschland eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter (mm) gilt, schreiben andere europäische Länder 3 mm vor. Unter anderem in Österreich und Tschechien gelten sogar 4 mm mindestens.
Alpine-Symbol in Deutschland ist ein Muss
Wichtig zu wissen: Ab 1. Oktober sind einige Reifentypen in Deutschland nicht mehr als Winterreifen erlaubt. Dann müssen Winter- und Ganzjahresreifen das Alpine-Symbol tragen - ein Berg mit einer Schneeflocke. Haben Ihre Reifen nur eine M+S-Kennzeichnung, sind diese bei winterlichen Straßenbedingungen nicht mehr zulässig.