Fußgängerüberweg Wie man Kindern am besten über den Zebrastreifen hilft
Die breiten weißen Streifen auf der Straße zeigen: Hier haben Fußgänger und Rollstuhlfahrer Vorrang. Doch was, wenn man dort Kinder sieht? Auf keinen Fall unter Druck setzen, heißt es dann.
Berlin - Ein Kind steht am Zebrastreifen und zögert, über die Straße zu gehen - wie verhält man sich als Autofahrer am besten in dieser Situation? Grundsätzlich gilt: bei Heranwachsenden immer besonders aufmerksam fahren und bremsbereit sein, empfiehlt Jeannine Ulm, Sprecherin beim Auto Club Europa (ACE).
Doch was, wenn ein Kind sich nicht über die Straße traut? Ruhig abwarten, bis das Kind den Zebrastreifen überquert hat, lautet die Antwort. Um Kinder nicht noch mehr zu verunsichern, sollte man nicht dicht an den Zebrastreifen heranfahren oder den Motor aufheulen lassen. Am besten anhalten und einfach warten.
Jeannine Ulm rät davon ab, den jungen Verkehrsteilnehmern ein Handzeichen zu geben. Denn das birgt die Gefahr, dass ein Kind einfach losläuft - ungeachtet, ob sich auch auf der anderen Seite ein Fahrzeug nähert. „Das Kind soll sich selbst vergewissern, dass es wirklich rübergehen kann, dass alle Autos stehen“, empfiehlt Ulm. Sollte es zu einem Unfall kommen, kann einen dann auch eine Teilschuld treffen. Der Grund: „Weil man eben dieses Zeichen gegeben hat, und damit vielleicht suggeriert hat, dass alles sicher wäre.“
Wer hat Vorrang am Zebrastreifen?
Unabhängig vom Alter haben am Zebrastreifen - der ja eigentlich Fußgängerüberweg heißt - grundsätzlich alle Fußgänger und Rollstuhlfahrer uneingeschränkt Vorrang. Wer mit einem Fahrrad darüber fährt, darf das - verliert aber das Vorrecht. Das heißt, statt der Fahrzeuge muss man dann als Fahrradfahrer warten, bis man fahren kann.
Es gibt aber eine Ausnahme, nämlich wenn man darüber rollert: „Wenn ein Fuß immer noch am Boden ist, dann gilt man auch immer noch als zu Fuß Gehender“, so Ulm. Wenn man also zwar auf dem Fahrrad ist, aber darauf über den Zebrastreifen läuft, statt zu fahren, hat man weiterhin Vorrang.
Und wie sieht es mit Kindern auf Fahrrädern aus? Bis zum achten Lebensjahr müssen sie auf dem Gehweg fahren. Bis zum zehnten Lebensjahr dürfen sie dann noch den Bürgersteig benutzen. Trotzdem haben sie am Zebrastreifen keinen Vorrang, wenn sie mit dem Fahrrad fahren, sagt Christian Janeczek, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dresden.
Kurz: Egal, wie alt man ist, wenn man mit dem Fahrrad über den Fußgängerüberweg fährt, hat man keinen Vorrang und muss kreuzende Autos abwarten. Für Heranwachsende empfiehlt Ulm deswegen: „Kinder sollten immer absteigen“.