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Verbote, Urteile Verbote, Urteile: So nutzen Sie das Handy im Auto richtig

09.01.2015, 14:17
Was ist verboten und was erlaubt? Mittlerweile gibt es viele Urteile zur Nutzung von Handys im Auto.
Was ist verboten und was erlaubt? Mittlerweile gibt es viele Urteile zur Nutzung von Handys im Auto. dpa Lizenz

Jeder vierte Autofahrer telefoniert am Steuer oder liest Kurznachrichten, wie eine Umfrage der Versicherung R+V24 zeigt - und das, obwohl die meisten das Verbot kennen. Mehr als 80 Prozent der Befragten wussten, dass sie während der Fahrt nicht telefonieren dürfen. Dass das Schreiben einer SMS verboten ist, wussten sogar 98 Prozent.

Auch höhere Bußgelder haben scheinbar nur wenig Wirkung. Seit dem 1. Mai 2014 zahlen Autofahrer 60 Euro statt 40 Euro, wenn Sie ihr Handy während der Fahrt nutzen. Vielen ist jedoch nicht klar, dass die Straßenverkehrsordnung an dieser Stelle extrem streng ist, so Karl Walter, Kfz-Experte der „R+V Versicherung“: „Wer das Handy oder Smartphone in der Hand hält und drauf schaut, muss schon die 60 Euro bezahlen.“ Hinzu kommt ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

Teilschuld wegen Handy am Ohr

Grund für die strenge Bestrafung von Handynutzern ist die hohe Unfallgefahr. Mit dem Handy am Ohr oder dem Smartphone vor Augen ist der Autofahrer abgelenkt - schnell kommt es zu Unfällen. Hinzu kommt: Wer unschuldig in einen Unfall verwickelt wird, kann mit Handy am Ohr einen Teil der Schuld zugesprochen bekommen.

Laut ADAC haben mit der massenhaften Verbreitung von Handys und Smartphones Fahrfehler und Unzulänglichkeiten durch Ablenkung eine neue Dimension erreicht. Der Automobilclub schätzt, dass bei jedem zehnten Verkehrsunfall Unachtsamkeit eine entscheidende Rolle spielt. Damit bewegt sich die Unfallursache „Ablenkung“ bei Unfällen mit Getöteten in der gleichen Größenordnung wie „Alkohol am Steuer“.

Freisprechanlage ist nicht die Lösung

Telefonieren am Steuer ist zwar erlaubt, wenn dabei eine Freisprechanlage benutzt wird. Der Grad der Ablenkung sinkt dadurch jedoch nur unwesentlich. Entscheidend ist vielmehr der Inhalt des Telefonats: Je mehr Aufmerksamkeit dem Gespräch gewidmet wird, desto größer wird die Belastung für den Fahrer.

ADAC Vizepräsident für Verkehr Ulrich Klaus Becker: „Wer mit Tempo 100 auf der Landstraße unterwegs ist und nur eine Sekunde lang unachtsam ist, legt etwa 27 Meter im Blindflug zurück - lange genug, um gegen einen Baum zu fahren oder in den Gegenverkehr zu geraten.“

Auch die Blickrichtung des Fahrers spielt eine wesentliche Rolle. Denn neben dem Telefonieren werden häufig auch Mails gecheckt oder „gesimst“. Ein Fahrer, der nur fünf Sekunden bei Tempo 50 auf sein Handy starrt anstatt auf den Verkehr zu achten, ist immerhin 70 Meter im Blindflug unterwegs.

Darf ich das Handy weiterreichen?

Reichen Autofahrer ihr klingelndes Handy an den Beifahrer weiter, damit der den Anruf annehmen kann, verstoßen sie nicht gegen das Handyverbot am Steuer. Das erklärt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Die Juristen berufen sich dabei auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (Az.: III - 1RBs 284/14).

In dem verhandelten Fall hatte eine Autofahrerin das läutende Mobiltelefon aus ihrer Handtasche genommen und ihrem Sohn gegeben, ohne dabei aufs Display zu schauen. Gegen das verhängte Bußgeld wehrte sie sich in zweiter Instanz erfolgreich: Das Oberlandesgericht sah im bloßen Weiterreichen des Handys keine verbotene Vorbereitung eines Kommunikationsvorgangs. Die Richter am Kölner Amtsgericht hatten zuvor anders entschieden.

Lesen Sie auf der nächsten Seite, wann Sie auch ohne Freisprechanlage telefonieren dürfen.

Ist Telefonieren an der Ampel erlaubt?

Wer einen Wagen mit einer Start-Stopp-Automatik fährt, darf bei abgeschaltetem Motor auch an einer roten Ampel mit dem Handy am Ohr telefonieren. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden.

Das Handy-Verbot am Lenkrad gelte nicht, wenn das Fahrzeug stehe und der Motor ausgeschaltet sei, teilte das Gericht am Dienstag mit. Dabei komme es nicht darauf an, ob zum erneuten Start des Wagens die Zündvorrichtung oder das Gaspedal betätigt werden müsse. Das Handy müsse aber vor dem Start des Motors weggelegt werden, betonte ein Gerichtssprecher.

Der betroffene Autofahrer war vom Amtsgericht Dortmund zu einer Geldbuße von 40 Euro verurteilt worden. Diese Entscheidung hob das OLG auf. Der Beschluss (Az.: 1 RBs 1/14) ist rechtskräftig.

Ist es verboten, die Uhrzeit abzulesen?

Ein Autofahrer darf während der Fahrt nicht einmal die Uhrzeit auf seinem Handy ablesen. Das entschied das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken in einem Beschluss. Nach Auffassung der Richter liegt darin eine sogenannte bestimmungsgemäße Nutzung des Handys und damit ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, der die Zahlung eines Bußgeldes rechtfertige (Az.: 1 Ss 1/14).

Das Gericht hat mit seinem Beschluss die Beschwerde eines Autofahrers als unbegründet verworfen. Der Autofahrer hatte sich dagegen gewandt, dass ihn das Amtsgericht zu einem Bußgeld verurteilt hatte. Er hatte während der Fahrt sein Handy in die Hand genommen, um die Uhrzeit abzulesen. Damit habe er das Handy nicht benutzt, argumentierte der Verurteilte.

Die Richter aus Zweibrücken sahen dies anders. Sie betonten, nur das bloße Aufheben oder Umlagern des Handys während der Autofahrt sei straffrei. Sobald ein Autofahrer eine der Funktionen seines Handys nutze, mache er sich strafbar. Eine Ausnahme gelte nur bei ausgeschaltetem Motor.

Darf ich an der Tankstelle telefonieren?

Warum ist das Telefonieren an Tankstellen eigentlich verboten? „Das ist ein Relikt aus alten Handyzeiten. Man hatte Angst, dass ein Handy auf den Boden fallen könnte und es zu Funkenbildung kommt", erklärt Sigrid Pook, Geschäftsführerin vom Bundesverband Tankstellen und Gewerbliche Autowäsche e.V. Ihres Wissens nach sei aber kein Fall bekannt, wo dies mal passiert sei.

„Mittlerweile gibt es auch schon Tankstellen-Betreiber, die auf ein Handyverbot verzichten." Denn bei dem Verbot handele es sich nicht um ein Gesetz, die Pächter dürften selbst bestimmen, ob sie dies umsetzen. Übrigens: Das Telefonieren im geschlossenen Fahrzeug ist absolut kein Problem.

Sind Selfies im Auto erlaubt?

Im neuen Absatz 1a in § 23 StVO heißt es: „Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist."

„Selfies werden in der Regel ja mit dem Smartphone gemacht. Ich darf mein Handy jedoch während der Fahrt nicht in die Hand nehmen. Selfies sind somit also auch verboten“, erklärt Jurist Jost Kärger vom ADAC. Wer dabei erwischt wird, wie er während der Fahrt ein Selfie knipst, oder sein Handy auch nur festhält, muss 60 Euro zahlen. Hinzu kommt ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. (mit Materialien der dpa)

Das kann teuer werden: Rund ein Viertel der Autofahrer nutzt das Handy auch am Steuer.
Das kann teuer werden: Rund ein Viertel der Autofahrer nutzt das Handy auch am Steuer.
dpa Lizenz