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Unwetter und Überflutung Unwetter und Überflutung: Wer zahlt für überschwemmte Autos?

04.06.2013, 11:52
Wer übernimmt die Schäden, die Überschwemmungen an Autos anrichten? Im Regelfall springt die Teilkasko-Versicherung ein.
Wer übernimmt die Schäden, die Überschwemmungen an Autos anrichten? Im Regelfall springt die Teilkasko-Versicherung ein. dpa Lizenz

Halle/Saale/DPA/DMN. - Grundsätzlich gilt als Überschwemmung nicht nur eine Überflutung von Straßen, sondern auch Wasser in Tunnels oder Straßenunterführungen. Wird beispielsweise ein zuvor am Straßenrand geparktes Auto durch eindringendes Wasser beschädigt, springt die Teilkasko ein. Gleiches gilt für Fahrzeugschäden durch Geröll und Steine, die durch sturzbachartige Regenfälle von Hängen mitgerissen wurden.

Nicht durch die Teilkasko gedeckt sind jedoch so genannte „Wasserschlagschäden“, bei denen der Motor durch Eindringen von Wasser Schaden nimmt. Dabei droht ein irreparabler Totalschaden des Motors. Dieser kann nur über eine Vollkaskoversicherung erstattet werden, weil ein solcher Schaden als Unfall gewertet wird. „Reicht das Wasser über die Unterkante der Stoßstange, droht ein Wasserschlag“, warnt Helmut Schmaler vom ADAC Technik Zentrum in Landsberg. Auf dieser Höhe befinde sich bei vielen Autos die Ansaugöffnung, durch die der Motor in tiefen Pfützen statt Luft Wasser ziehen könnte.

„Wasserschlag“ zerstört den Motor

Wasser lässt sich im Gegensatz zum Kraftstoff-Luft-Gemisch nicht komprimieren. „Laufen die Zylinder voll, können deshalb unter anderem die Pleuelstangen, auf denen die Kolben sitzen, verbiegen“, erklärt Schmaler. „Nach einem Wasserschlag ist ein Motor hinüber.“ Vor allem in Senken oder im Bereich von Unterführungen können sich nach starken Regenfällen Wasserlachen aufstauen. Deren Tiefe lässt sich oft gut anhand vorausfahrender Fahrzeuge abschätzen. „Drehen Sie im Zweifelsfall aber lieber um und suchen Sie sich einen anderen Weg“, rät Schmaler.

Fahrlässigkeit gefährdet Versicherungsschutz

Wer blauäugig durch tiefe Pfützen fährt, bleibt gegebenenfalls auf dem Schaden sitzen. Denn bei grob fahrlässigem Verhalten des Fahrers muss auch die Kaskoversicherung nicht zahlen.

Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine erkennbar überflutete Straße oder eine unter Wasser stehende Unterführung durchfahren wird.

Ebenfalls grob fahrlässig handelt, wer trotz Warnungen sein Auto nicht rechtzeitig in Sicherheit bringt. Parken sie ihr Fahrzeug zum Beispiel in Bereichen, für die Hochwasser vorhergesagt wurde, kommen Versicherer unter Umständen nicht für Wasserschäden am Wagen auf, betont Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Schaden wird übernommen, Abschleppkosten nicht

Autos, die trotz aller Vorsicht überflutet wurden, sind meist nur noch Schrott. Auch ein Totalschaden ist über die Teilkaskoversicherung abgedeckt, beschädigte Dachkoffer und Kindersitze ebenfalls. „Versicherte müssen nur die vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen und werden auch nicht zurückgestuft“, sagt Jarosch.

Nur die Bergungs- und Abschleppkosten bleiben ihnen nicht erspart, wenn sie keinen separaten Schutzbrief abgeschlossen haben. Betroffene Autobesitzer melden den Schaden am besten umgehend ihrer Versicherung. Zur Schadensdokumentation sind Fotos sinnvoll, rät Jarosch.

Nassen Innenraum trockenlegen

Ist lediglich etwas Wasser über die Türkante ins Auto gelaufen, sei das in der Regel das kleinste Übel, sagt der ADAC-Technikexperte. „Solange keine elektronischen Steuergeräte oder Kabelverbindungen feucht werden, kann nicht viel passieren.“ Der Innenraum sollte aber möglichst schnell wieder trockengelegt werden. „Das klappt am besten in einer gut durchlüfteten Garage oder Halle“, empfiehlt Schmaler. „Die Autofenster sollten etwas geöffnet bleiben, Zeitungspapier zieht die Feuchtigkeit aus dem Bodenteppich.“ (dpa, ADAC, GDV)

Vorsicht im tiefen Wasser: Hier droht dem Motor das endgültige Aus durch Wasserschlag.
Vorsicht im tiefen Wasser: Hier droht dem Motor das endgültige Aus durch Wasserschlag.
dpa Lizenz