Sicher im Schnee Sicher im Schnee: Winterreifen-Regeln im Ausland kennen

Kehl - Wer sich im Ausland nicht an die Winterreifen-Vorschriften hält, riskiert ein Bußgeld, warnt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland. So gilt in Österreich für Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen von 1. November bis 15. April Winterreifenpflicht.
Aber nur, wenn die Straßen mit Eis und Schnee bedeckt sind. Sommerreifen mit Schneeketten sind erlaubt, sofern die Straße permanent oder fast immer mit Eis und Schnee bedeckt ist.
Unterschiedliche Winterreifen-Regeln im Ausland
In Frankreich gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings können Schneeketten durch Schilder vorgeschrieben werden. Dort sind Autoreifen mit Schneeketten auf blauem Grund zu sehen.
Darf man statt Schneeketten auch mit Winterreifen fahren, steht unter dem Schild: „Pneus neige admis“ oder „Pneus hiver admis“. Die Schilder werden allerdings kurzfristig, je nach Wetterlage, aufgestellt.
Bußgelder drohen
Auch in der Schweiz gibt es keine Winterreifenpflicht. Doch wer den Verkehr behindert, weil er bei winterlichen Straßenverhältnissen mit ungeeigneten Reifen fährt, hat mit einem Bußgeld zu rechnen. Außerdem können bei Bedarf Schneeketten per Schild vorgeschrieben werden.
Winterreifen in Deutschland bei eisiger Witterung
In Italien schreiben Verkehrszeichen Winterreifen oder Schneeketten je nach Witterung für einen bestimmten Zeitraum vor. Im Aosta-Tal gilt vom 15. Oktober bis 15. April Winterreifenpflicht.
Auf der Brennerautobahn in Südtirol gilt von 15. November bis 15. April Winterausrüstungspflicht. Die ist mit Winterreifen erfüllt.
In Deutschland gibt es dagegen keine Zeitvorgabe. Die Bereifung muss den Witterungsbedingungen entsprechen. Winterreifen sind bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte vorgeschrieben. (dpa)