Schlagloch-Urteil Schlagloch-Urteil: Stadt muss Autofahrer Entschädigung zahlen

Johannes Krist (48) ist das Geld egal. Sagt er. Den Schaden auf sich beruhen zu lassen, passt nicht zu dem Heilbronner Jurist, der sich als Inkasso-Unternehmer mit dem Geldeintreiben auskennt. „Mir geht es ums Prinzip.“ Er wollte, dass die Stadt ihn für die Macken an seinem Cabrio entschädigt und klagte. Schließlich hätte sie das Schlagloch nicht ordentlich geflickt. Vor dem Heilbronner Landgericht bekam er nun Recht.
Stadt kam ihrer Pflicht nicht nach
Die Stadt sei ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen, entschied das Gericht am Donnerstag. 300 Euro soll Krist deshalb zustehen. Mit seinem Wagen war er 2013 durch ein zwölf Zentimeter tiefes und 120 Zentimeter langes und 70 Zentimeter breites Schlagloch gefahren.
Dadurch waren Reifen und Felgen des Cabrios beschädigt worden. Ein romantischer Kurzurlaub am Bodensee waren für ihn und seine Partnerin in der Heilbronner Hafenstraße damit buchstäblich schlagartig zu Ende.
Kosten werden halbe-halbe geteilt
Krist und die Stadt Heilbronn stritten dann darüber, wer nun für den Schaden verantwortlich ist. Das Loch war verfüllt, aber nicht wieder überprüft worden. Darüber, ob die Reparatur ausreichend war, hatten sich beide Parteien eine weitere Beweisaufnahme vor Gericht gewünscht. Sie zeigten sich deshalb überrascht vom heutigen Urteil, das die Kosten von rund 600 Euro halbe-halbe teilt.
Richter Oliver Kontusch ließ auch keine Berufung vor dem Oberlandesgericht zu. „Der Sachverhalt hat keine grundsätzliche Bedeutung“, begründete er die Entscheidung. Für Volker Lempp ist das Urteil ein Lichtblick. „Es lässt hoffen, dass geschädigte Autofahrer nicht immer wieder leer ausgehen“, sagte der Justiziar.
Nicht immer muss der Autofahrer für den Schaden aufkommen. Sehen Sie in unserer Bilderstrecke weitere falsche Annahmen.
Paul Kuhn, Jurist beim Automobilclub ADAC, erklärte, dass es auch immer auf die Art der Straße ankomme: „Schlaglöcher auf Bundesstraßen müssen schneller repariert werden als auf Nebenstraßen.“ Die Heilbronner Hafenstraße war von der Stadt 13 Tage lang nicht mehr überprüft worden.
Viel Arbeit für die Stadtverwaltung
Der Deutsche Städtetag wollte nicht kommentieren, was die Entscheidung für andere Kommunen für Folgen haben kann. „Jedes Urteil hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab“, sagte eine Sprecherin. Kurt Bauer, Rechtsamtsleiter der Stadt Heilbronn, sieht das anders: „Das Urteil reiht sich in die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München aus dem Jahr 2010 ein, das die Anforderungen an die Verwaltung erhöht hat, Schlaglöcher zu überprüfen.“
Auf seine Stadtverwaltung komme deshalb nun mehr Arbeit zu. Bauer hofft aber, dass das besonders große Loch in der Fahrbahn ein Sonderfall gewesen sei. Immerhin, so Bauer, solle der Schadensersatz nun von der Haftpflichtversicherung der Stadt und nicht aus Steuermitteln bezahlt werden. Cabrio-Fahrer Krist hätte sich zwar mehr Schadenersatz erhofft - sein Auto aber hat er schon vor dem Gerichtsurteil reparieren lassen.
