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Regeln und Verbote Regeln und Verbote: Radfahrer dürfen sich vordrängeln

24.06.2014, 14:37
Streit zwischen Autofahrern und Radlern gibt es immer wieder.
Streit zwischen Autofahrern und Radlern gibt es immer wieder. dpa Lizenz

Radfahrer müssen keinen Helm tragen und haben im Falle eines unverschuldeten Unfalls den vollen Anspruch auf Schadensersatz. So urteile der Bundesgerichtshof am 17.6.2014. Eine Diskussion über die Helmpflicht ist damit erstmal vom Tisch, dennoch haben auch Radfahrer eine Reihe von Pflichten im Straßenverkehr.

Rücksichtlose Radler haften

Vor allem an Ampel kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Autofahrern und Radlern. Generell gilt jedoch: Wenn es keine Signale speziell für Radfahrer gibt, müssen Radler sich an die normalen Ampeln halten. Das heißt: Zweiradfahrer dürfen nicht schon losfahren, wenn Passanten grün bekommen. Umgekehrt müssen Autofahrer stets damit rechnen, dass Radfahrer auch dann noch über eine Ampel fahren, wenn diese bereits rot zeigt.

Fahrradfahrer, die rücksichtslos von einem Radweg auf die Straße einfahren und dann beim Abbiegen einen Unfall verursachen, verletzten die Sorgfaltspflicht und können für den entstanden Schaden komplett haftbar gemacht werden. Das hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.

An den Autos vorbei

Die Ampel ist rot, die Autos stehen Stoßstange an Stoßstange und zwischen den stehenden Pkw schlängelt sich ein Radfahrer bis nach vorne durch. Unverschämt! Nein, bloß sein gutes Recht. Radfahrer dürfen mit geringer Geschwindigkeit an den Autos vorbei rollen, um bis zur Haltelinie vorzufahren. Sobald der Verkehr jedoch wieder in Bewegung ist, ist dies nicht mehr erlaubt.

Nur der Radweg ist für Pkw tabu

Schutzstreifen sind gesonderte Bereiche für Radfahrer und durch eine getrichelte Linie gekennzeichnet. Im Gegensatz zum Radweg dürfen Autos diese an engen Stellen jedoch überfahren und für bis zu drei Minuten darauf halten. Ein Radweg ist stets mit einer durchgezogenen Linie markiert. Dort sind Autos komplett tabu.

Im Rausch droht Führerscheinverlust

Immer wieder geben sich Menschen besonders verantwortungsvoll, wenn sie hervorheben, dass Sie das Auto haben stehen lassen und extra mit dem Fahrrad unterwegs seien, damit sie Alkohol trinken können. Allerdings gibt es auch für Radfahrer eine Promillegrenze. Und wer mit mehr als 1,6 Promille auf dem Sattel unterwegs ist, begeht eine Straftat. Zudem kann er den Führerschein verlieren. Wichtig: bereits ab 0,3 Promille kann dem angetrunkenen Radler bei einem Unfall eine Mitschuld angelastet werden.

Tempolimit stets beachten

Die Straße geht leicht bergab, es gibt kaum Verkehr und genügend Platz – ideal um mal richtig in die Pedale zu treten. Doch Vorsicht, Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auch für Radfahrer. In einem verkehrsberuhigten Bereich dürfen auch Radler nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

Keine Radler in der Fußgängerzone

Auf der Straße staut sich der Verkehr, also schnell mit Rad auf den Gehweg und vorbei an den Autos. Das ist verboten! Lediglich Kinder bis zehn Jahre dürfen den Bürgersteig mit dem Rad befahren. Bei Kindern unter acht Jahren ist es sogar umgekehrt, sie dürfen nicht auf der Straße fahren. Für Eltern, die ihre Kinder mit dem Rad begleiten, ist der Radweg tabu. Wichtig: Wenn es einen ausgewiesenen Radweg gibt, dürfen Radler nicht auf der Straße fahren. Ausnahme: Wenn der Radweg durch Frost oder Überwucherung unpassierbar ist, dürfen Radfahrer auf die Straße ausweichen.

Und wer verbotenerweise in der Fußgängerzone Fahrrad fährt und dann stürzt, weil ein Fußgänger einen plötzlichen Schritt zur Seite macht, kann diesen nicht für Schmerzensgeld in Anspruch nehmen. Das hat das Oberlandesgericht München klargestellt. (Mit Material von Ampnet)

In unserer Bildergalerie sehen Sie: Das droht Radlern, die sich nicht an die Regeln halten.

Ein Kind auf einem Fahrrad will eine Straße überqueren.
Ein Kind auf einem Fahrrad will eine Straße überqueren.
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Zu einer sommerlichen Radtour gehört auch der Stopp in einem Biergarten. Doch auch Radler sollten darauf achten, wie viel Radler sie trinken. Die Promillegrenze liegt bei 1,6.
Zu einer sommerlichen Radtour gehört auch der Stopp in einem Biergarten. Doch auch Radler sollten darauf achten, wie viel Radler sie trinken. Die Promillegrenze liegt bei 1,6.
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Auch für Radfahrer gilt die Straßenverkehrsordnung.
Auch für Radfahrer gilt die Straßenverkehrsordnung.
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