Polizeikontrolle Polizeikontrolle: Dürfen Autofahrer den Alkoholtest verweigern?

„Es gibt klare Regeln, die festlegen, was Polizisten während einer Verkehrskontrolle überprüfen dürfen. Dazu zählen die Feststellung der Identität des Fahrers, die Überprüfung von Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten, die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sowie die Fahrtauglichkeit des Fahrzeugführers", erläutert Mathias Voigt, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Verbands für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV).
Der Blick in den Kofferraum, in das Handschuhfach oder gar in mitgeführte Gepäckstücke ist Polizisten ohne Durchsuchungsbefehl hingegen nicht erlaubt!
Test zählt nicht als Beweismittel
Um die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugführers festzustellen, greifen Polizeibeamte gern auf Atemalkohol- oder Drogenschnelltests zurück. Was vielen Autofahrern dabei allerdings nicht bewusst ist: Diese Tests dürfen sie grundsätzlich ablehnen. In einem Strafverfahren vor Gericht hätten sie ohnehin keine Beweiskraft.
„Nicht der Atemalkoholwert ist nach der aktuellen Gesetzeslage entscheidend, sondern der Blutalkoholwert. Drogenschnelltests wiederum weisen erhebliche Fehlerquellen auf, wodurch die Ergebnisse zu ungenau sind, um vor Gericht Bestand zu haben. Selbst der Genuss von Mohnkuchen kann zu einem positiven Drogentest führen. Daher ist auch bei Drogen nur der Blutwert relevant.“, erklärt Voigt.
Nur bei Gefahr in Verzug
Verweigern Verkehrsteilnehmer die Durchführung der Atemalkohol- oder Drogentests, liegt es im Ermessen der Beamten, ob sie einen Bluttest durchführen. Legal ist die Blutabnahme nur, wenn sie durch einen richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Beschluss angeordnet wird. Diesen müssen Polizisten zunächst immer anfordern.
Erst nachdem sie keinen Richter oder Staatsanwalt erreichen konnten, jedoch Gefahr in Verzug besteht, dürfen sie ohne den Beschluss legal Blut abnehmen. Eine bloße Verdachtsvermutung mit Berufung auf die Arbeitserfahrung der Polizisten stellt allerdings noch lange keine Gefahr in Verzug dar! Es müssen konkrete Hinweise auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch vorliegen! Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Drogenspürhunde angeschlagen haben, der Fahrer eine Alkoholfahne hat oder es im Fahrzeug nach Drogen riecht.
Bei einer Blutabnahme ohne richterlichen Beschluss beziehungsweise ohne Gefahr in Verzug machen sich Polizeibeamte der Körperverletzung im Amt strafbar.
Ein Durchsuchungsprotokoll einfordern
Der VFBV empfiehlt Verkehrsteilnehmern Drogen- oder Atemalkoholtests nur dann zuzustimmen, wenn sie sicher sind, dass diese hundertprozentig negativ ausfallen. Ansonsten ist der Führerschein fast immer in Gefahr.
Zudem sollten Fahrer, deren Wagen trotz ihrer Verweigerung durchsucht wird, auf ein Durchsuchungsprotokoll bestehen. In dem muss die Polizei dann festhalten, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Durchsuchung stattfindet. Dieses Protokoll bietet Verkehrsteilnehmern später die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Polizisten einzulegen. Autofahrer haben außerdem das Recht den Dienstausweis der Beamten zu verlangen und deren Dienstnummer oder Namen zu notieren.

