Nur Teilkasko kommt für Wildunfall-Schaden mit Mietwagen auf
München/dpa. - Bei der Buchung eines Mietwagens achten Autofahrer besser darauf, dass im Vertrag eine Teilkaskoversicherung inbegriffen ist. Ansonsten zahlen sie nach einem Wildunfall für die Schäden am Wagen aus eigener Tasche.
Darauf weist der ADAC hin. Weder die Kfz-Haftpflicht des Mietwagens noch die Privathaftpflicht des Fahrers kämen für die Regulierung eines Wildunfall-Schadens auf. Alternativ kann im Vertrag auch eine «Haftungsfreistellung im Umfang einer Teilkaskoversicherung» vermerkt sein. Zwar könne sich der Mietwagenpreis in beiden Fällen etwas verteuern. Die möglichen Kosten eines Wildunfalls gegengerechnet, lohnt sich der Aufschlag dem ADAC zufolge jedoch allemal.