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Neue Regelungen 2009 Neue Regelungen 2009: Verkehrsdelikte werden teurer

28.12.2008, 20:06

Halle/MZ. - Bußgeld: Von Februar an werden Verkehrssünder kräftiger zur Kasse gebeten. Vom Überfahren der Kreuzung bei Rotlicht bis zum Rasen, Drängeln und unerlaubten Autorennen wird das Bußgeld drastisch angehoben. Bei Fahrverboten und der Bestrafung mit Flensburg-Punkten soll sich nichts ändern, es bleibt bei den bisherigen Strafen.

Wer nach Alkohol- und Drogenkonsum beim ersten Mal erwischt wird, zahlt 500 Euro, beim zweiten Mal 1 000 und beim dritten mindestens 1 500 Euro. Der neue äußerste Bußgeldrahmen lässt hier je nach Schwere sogar 3 000 Euro zu. Drängler, die bei 100 Stundenkilometern weniger als fünf Meter Abstand zum vorderen Auto haben, werden mit 320 statt bisher 200 Euro zur Kasse gebeten. Bei überhöhtem Tempo reicht die Strafe bis 680 Euro in geschlossenen Ortschaften und 600 Euro außerorts. Wer an einer Ampel bei einer Rotphase von länger als einer Sekunde über die Kreuzung fährt, muss 200 statt 125 Euro zahlen.

Führerschein: Autofahrer, die infolge verkehrswidrigen Verhaltens ihre Fahrlizenz verlieren, sollen das Fahrverbot nicht länger durch "Führerschein-Tourismus" ins Ausland unterlaufen können. Vom 19. Januar an sind Fahrerlaubnisse, die ungeachtet des Führerschein-Entzugs oft in Osteuropa ausgestellt wurden, nach EU-Recht verboten.

Biosprit: Die Steuerbelastung von reinem Biodiesel wird gemildert und für 2009 auf 18 Cent pro Liter statt auf bisher geplante 21 Cent festgelegt. Der Ausbau erhöhter Beimischungen von Agrarsprit mit dem üblichen fossilen Diesel wird dagegen gedrosselt. Dieser gesetzlich festgelegte Anteil (bezogen auf den Energiegehalt) wird Anfang 2009 von geplanten 6,25 auf 5,25 Prozent gesenkt. Von 2010 bis 2014 soll der Anteil 6,25 Prozent betragen.

Maut: Trotz aller Spediteurs-Proteste wird die Maut für schwere Lkw zum Jahresanfang zum Teil drastisch erhöht. Zudem wird die Belastung noch stärker als bisher nach Schadstoffen gestaffelt. Im Schnitt verteuert sich die Autobahn-Gebühr von 13,5 auf 16,3 Cent je Kilometer. Für die Hälfte der aktuell zwei oder drei Jahre alten Brummis dreht sich die Gebührenschraube aber immerhin um knapp 60 Prozent nach oben: Je nach Gewicht auf rund 19 oder 20 Cent.

Fahrgastrechte: Von Mai an sollen Bahnreisende bei Verspätung und Ausfall von Zügen einen einklagbaren Entschädigungsanspruch erhalten. Ab einer Stunde Verspätung sollen ein Viertel des Fahrpreises erstattet werden und nach zwei Stunden die Hälfte. Kommt ein Nahverkehrs-Zug mindestens 20 Minuten zu spät, können die Fahrgäste ohne Aufschlag auf Fernverkehrszüge umsteigen. Nachts werden Taxikosten bis zu 50 Euro erstattet.