Kein Kavaliersdelikt Kein Kavaliersdelikt: Wer im Auto telefoniert riskiert ein Fahrverbot
Jeder vierte Autofahrer telefoniert am Steuer oder liest Textnachrichten - und das, obwohl die meisten wissen, dass es verboten ist und 60 Euro Bußgeld drohen. Was jedoch nur die wenigsten wissen – wer häufiger mit dem Handy im Auto erwischt wird, riskiert auch ein Fahrverbot.
Wann droht ein Fahrverbot?
So schnell kann es gehen: Wer innerhalb von weniger als drei Jahren fünf einfachere Verkehrsverstöße begeht, muss mit einem Fahrverbot rechnen.
Ein heute 29 Jahre alter Mann nutzte bei einer Fahrt in Hamm mit seinem Pkw im September 2014 verbotswidrig sein Handy. Für diesen Verstoß belegte ihn das Amtsgericht mit einer Geldbuße von 100 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot.
Der Hintergrund: Bereits im Januar 2012 und im März 2014 hatte der Autofahrer sein Handy verbotenerweise im Auto genutzt und dafür jeweils Bußgelder zahlen müssen. Damit nicht genug, denn in der Zwischenzeit überschritt er zudem die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts in zwei Fällen um jeweils 22 km/h. Auch für diese beiden Geschwindigkeitsverstöße wurden ihm Bußgelder aufgebrummt.
Gericht: Fahrer verletzte seine Pflichten
Der Betroffene legte Beschwerde ein, aber das Oberlandesgericht wies diese als unbegründet zurück und stellte fest, dass gegen den Betroffenen zu Recht neben der Geldbuße auch ein Fahrverbot verhängt worden sei. Der Betroffene habe seine Pflichten als Kraftfahrzeugführer beharrlich verletzt.
Beharrliche Pflichtverletzungen lägen vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer durch die wiederholte Verletzung von Rechtsvorschriften erkennen lasse, dass es ihm an der für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderlichen rechtstreuen Gesinnung und der notwendigen Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehle.
Dabei könne neben gravierenden Rechtsverstößen auch aus einer Vielzahl kleinerer Rechtsverstöße auf eine mangelnde Rechtstreue zu schließen sein. Dies hat das Gericht im konkreten Fall (OLG Hamm, Az.: 1 RBs 138/15) bejaht und daher das Fahrverbot bestätigt. (mit Material der dpp/rk)