Glühwein, Punsch und Co. Hochprozentige Vorweihnacht? Finger weg vom Steuer
Alkohol am Steuer kann nicht nur Bußgelder und Punkte nach sich ziehen, sondern ist vor allem brandgefährlich – gerade in der Adventszeit aber gibt es viele Verlockungen.
Frankfurt/Main - Quer durch die Republik locken nun wieder die Weihnachtsmärkte mit Köstlichkeiten. Aber nicht nur Lebkuchen, Stollen oder Bratwürste sind im Angebot - sondern auch Glühwein, Punsch oder Feuerzangenbowle. Wer Alkohol trinken will, sollte sich aber nicht mehr ans Steuer setzen. Denn bei der Einschätzung der eigenen Fahrtüchtigkeit kann man sich schnell täuschen, so der ADAC Hessen-Thüringen.
Oft wird unterschätzt: Alkoholhaltige Heißgetränke gehen aufgrund der Süße und Wärme schneller ins Blut und machen schneller betrunken. Steigender Alkoholgehalt im Blut beeinträchtigt die Konzentrationsfähigkeit stark. Selbst kurze Gespräche, Radiomeldungen oder blinkende Weihnachtsdekoration neben der Fahrbahn könnten Fahrer dann stark ablenken.
Wie stark sich alkoholische Getränke auf den Einzelnen auswirken, hängt zudem auch von individuellen Faktoren wie Gewicht, Geschlecht oder Tagesform ab. „Statt zu überlegen, ob ich mit einem Getränk mehr noch unter der Promillegrenze bleibe, sollte ganz auf Alkohol am Steuer verzichtet werden“, wird Wolfgang Herda als Verkehrsexperte des Clubs in einer Mitteilung zitiert.
Der Rat: lieber öffentliche Verkehrsmittel nutzen oder im Vorfeld einen Fahrer bestimmen, der völlig nüchtern bleibt.
Das sind die Promillegrenzen und Sanktionen bei Alkohol am Steuer
Denn Alkohol am Steuer ist nicht nur gefährlich, sondern kann auch ohne Zwischenfälle teuer werden: Wer mit 0,5 Promille oder mehr erwischt wird, bekommt einen Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg. Dazu gesellen sich 500 Euro Bußgeld.
Mit 1,1 Promille oder mehr gilt man als absolut fahruntüchtig. Und mit mindestens 1,6 Promille muss man zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), so der ADAC auf seiner Internetseite. Bei einer derart hohen Promillezahl wird vermutet, dass eine Alkoholgewöhnung oder ein Alkoholproblem vorliegt. Selbst ohne alkoholtypisches Fehlverhalten im Straßenverkehr liege hier nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor.
Auch wer ohne Ausfallerscheinungen wie etwa Lallen, Torkeln oder Schlangenlinienfahren Werte von 1,1 bis 1,59 Promille aufweist, muss zur MPU. Denn fehlten diese bei solchen Werten, könne das ein Anzeichen für Alkoholmissbrauch sein oder eine sonstige Tatsache darstellen, die die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen könne.
Eine Straftat ist schon bei niedrigeren Werten möglich
Eine Straftat kann auch begehen, wer mit 0,3 bis 1,09 Promille mit Ausfallerscheinungen erwischt wird oder alkoholbedingt einen Unfall verursacht.
Für E-Scooter-Fahrer gelten übrigens dieselben Grenzwerte wie für Autofahrer. Für Führerscheinneulinge in der Probezeit und alle Autofahrer unter 21 Jahren gilt analog zum Autofahren auf dem E-Scooter die Null-Promille-Grenze.