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Grüner Pfeil Grüner Pfeil: Bei Abbiegen ohne Halt droht Bußgeld

17.10.2013, 11:03
Das schwarze Blechschild mit grünen Pfeil ist ein Relikt aus der ehemaligen DDR und erlaubt nach vorherigem Anhalten das Rechts-Abbiegen auch bei rotem Ampel-Licht.
Das schwarze Blechschild mit grünen Pfeil ist ein Relikt aus der ehemaligen DDR und erlaubt nach vorherigem Anhalten das Rechts-Abbiegen auch bei rotem Ampel-Licht. dpa Lizenz

Halle (Saale)/MZ/DMN/DPA - Auch wenn die Kreuzung gut einsehbar ist und kein Querverkehr naht, ist der Stopp an der Haltelinie Pflicht. Wer sich nicht daran hält, riskiert saftige Geldstrafen und Punkte in Flensburg, warnt der ADAC. Allein für die Missachtung der Stopp-Regel werden 70 Euro und drei Punkte fällig. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, steigt das Bußgeld auf bis zu 150 Euro.

Erbe ostdeutscher Verkehrsgeschichte

Mit dem sogenannten „Grünpfeil“ ist vier Jahre nach der Wiedervereinigung ein Stück ostdeutscher Verkehrsgeschichte wiederbelebt worden. In der DDR bedeutete er ein Stück Freiheit, der grüne Pfeil. Trotz roter Ampel durfte man etwas Verbotenes tun, nämlich die Haltelinie überfahren, wenn auch nur zum Rechtsabbiegen.

Was soll der grüne Pfeil bringen?

Gestern wie heute ist die Idee einfach: Der grüne Pfeil - in der Straßenverkehrs-Ordnung wird er zur Abgrenzung von grünen Ampelpfeilen „Grünpfeil“ genannt – soll den Verkehr flüssiger machen. Nach Stopps an Halte- und Sichtlinie darf der Autofahrer trotz Rotlicht rechts abbiegen, wenn es der Verkehr zulässt. (dpa)

Welche Regeln muss ich bei einem grünen Pfeil an einer Ampel beachten? Darf man dauernd auf der Mittelspur fahren? Darf ich dem Stau entfliehen und bis zur Abfahrt auf dem Standstreifen fahren? Autofahrer haben viele Fragen – und geben sich selbst oft falsche Antworten. Lesen Sie die häufigsten Autofahrer-Irrtümer.

Die Ampel leuchtet rot, der Pfeil ist grün: In solchen Situationen darf abgebogen werden. Allerdings müssen Autofahrer auf Fußgänger und Radler achten.
Die Ampel leuchtet rot, der Pfeil ist grün: In solchen Situationen darf abgebogen werden. Allerdings müssen Autofahrer auf Fußgänger und Radler achten.
dpa Lizenz