Gelbes Blinklicht Gelbes Blinklicht: Muss ich Pannen-Fahrzeugen wirklich Platz machen?

Jeder Autofahrer weiß, dass er auf die Seite fahren muss, wenn hinter ihm ein Polizei-, Feuerwehr- oder Rettungswagen mit Martinshorn und Blaulicht angerast kommt. Doch immer wieder kommt es vor, dass sich auch ADAC- oder Abschleppwagen mit gelbem Blinklicht auf dem Dach ihren Weg durch die Autoschlangen bahnen. Ist das erlaubt? Rechtsexperte Hannes Krämer vom Auto Club Europa (ACE) klärt auf.
Wer darf mit Blaulicht fahren?
Zunächst stellt sich die Frage, wer alles das Recht hat, sich ein Blaulicht auf's Dach zu schnallen? Geregelt ist dies in Paragraf 52 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Laut dieser dürfen folgende Fahrzeuge mit Blaulicht ausgestattet sein:
Kraftfahrzeuge der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei, des Zolldienstes und des Bundesamtes für Güterverkehr oder der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge
Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und Rettungsdienstes
Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe
Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet sind
Heißt, Privatleute dürfen sich ein solches Blaulicht nicht einfach auf's Dach schnallen!
Wer darf mit gelbem Blinklicht fahren?
Doch wie sieht es mit gelben Blinklichtern aus? Gemäß Paragraf 52 Absatz 4 der StVZO dürfen folgende Fahrzeuge mit gelbem Blinklicht oder Rundumlicht ausgerüstet sein:
Baufahrzeuge, Straßenreinigungs- und Müllfahrzeuge, die durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung) gekennzeichnet sind
Pannenhilfs-Fahrzeuge, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer
Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung
Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge
Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, wenn eine Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat
Muss ich Pannen-Fahrzeugen Platz machen?
Doch zu was berechtigt solch ein gelbes Blinklicht, wann müssen Autofahrer den Pannen-Helfern, Baufahrzeugen oder Müllwagen Platz machen? Die überraschende Antwort des Rechtsexperten: „Im Grunde nie, da gelbes Blinklicht lediglich ein Gefahrenzeichen darstellt und keine Vorrechte auslöst.“ Das Licht warne lediglich vor Gefahren insbesondere bei Arbeits- und Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung.
Und auch wenn man es in der Praxis immer wieder sieht: „Das Pannenfahrzeug darf es (das Blinklicht, Anm. d. Red.) nicht auf dem Weg zur Bergungsstelle zeigen, sondern erst bei der Bergung selbst oder dem Abtransport, wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen“, erklärt Krämer.
Doch der Rechtsexperte stellt auch klar: „Gleichwohl sollte gerade im eigenen Interesse auf Autobahnen auch dem Abschlepper ausreichend Platz gemacht werden. Allgemein wird in Deutschland die Rettungsgasse oft vernachlässigt – obwohl sie entscheidend über Tod oder Leben sein kann. Hier müssen die Autofahrer wieder vorausschauender fahren, das kann auch für kürzere Staus sorgen.“
Ganz allgemein gilt: „Nur blauem Blinklicht und gleichzeitig eingeschaltetem Einsatzhorn ist sofort freie Bahn zu schaffen.“

