Gebrauchtwagen Gebrauchtwagen: Wer haftet, wenn es bei der Probefahrt kracht?

Wer einen Gebrauchtwagen aus privater Hand kaufen will und während der Probefahrt beschädigt, haftet dafür. Selbst wenn es für den Wagen eine Kfz-Vollkaskoversicherung gibt, zahlt der Interessent mindestens die Selbstbeteiligung und die Höherstufung des Versicherungsnehmers.
Haftpflicht kommt meist nicht auf
Für diese Kosten kommt meist auch nicht die private Haftpflichtversicherung des Verursachers auf, warnt der TÜV Nord. Es ist ratsam, vor der Fahrt alle Einzelheiten mit dem Verkäufer schriftlich festzuhalten. Auch bereits bestehende Schäden sollten vermerkt werden. Der ADAC bietet ein Formular an, mit dem Käufer und Verkäufer vor der Probefahrt eine Vereinbarung treffen.
Händlerfahrzeuge in der Regel versichert
Autokäufer sollten generell nie eine Probefahrt mit einem Fahrzeug machen, das nicht versichert ist. Bei professionellen Händlern kann der Kunde davon ausgehen, dass es eine Vollkaskoversicherung gibt, sofern nicht ausdrücklich auf ihr Fehlen hingewiesen wird. Händlerfahrzeuge haben in der Regel eine amtliche Zulassung und ein rotes Kennzeichen speziell für Probefahrten.
Viele Autofahrer haben beim Kauf eines Gebrauchtwagens ein ungutes Gefühl. Am Ende verlassen sie sich häufig auf die Emotionen, welche sich beim Fahren des Wagens einstellen. Besser man macht sich vorher schlau. Wir zeigen Ihnen, welche Modelle beim Dekra-Gebrauchtwagenreport 2013 am besten abgeschnitten haben: