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Führerschein und Fahrverbot Führerschein und Fahrverbot: Wann droht ein MPU-Test?

28.12.2014, 10:41
Ulrike Andrae, Leiterin der Dekra-Begutachtungsstelle für Fahreignung in Halle
Ulrike Andrae, Leiterin der Dekra-Begutachtungsstelle für Fahreignung in Halle MZ Lizenz

Halle (Saale) - Ute H., Naumburg: Ich habe noch einen rosa Führerschein. Muss ich den jetzt umtauschen?

Antwort: Nein, einen Pflichtumtausch für alte deutsche Führerscheine gibt es nicht. Ihr rosa Führerschein ist nach wie vor gültig und Sie können weiter damit fahren. Ein Datum sollten Sie sich allerdings merken: Ab 19. Januar 2033 gilt nur noch der befristete EU-Kartenführerschein. Spätestens bis kurz vor diesem Termin müssen alle Führerscheine in den befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht sein.

Frank S., Zeitz: Gelten die alten grauen DDR-Führerscheine noch?

Antwort: Die grauen DDR-Führerscheine gelten weiter. Ist allerdings eine Lkw-Klasse enthalten, lief deren Gültigkeit am 50. Geburtstag ab. Derzeit besteht keine Umtauschpflicht. Allerdings wäre in Ihrem Fall ein Umtausch insofern sinnvoll, da bei einem Verlust dieses uralten Scheines die Besitzstände der eingetragenen Fahrerlaubnisklassen unter Umständen nicht immer nachgewiesen werden können, da diese in keinem Register vollständig enthalten sind.

Thomas F., Eisleben: Könnte es, sein, dass ich mit meinem alten DDR-Führerschein im Ausland Schwierigkeiten bekomme, auch innerhalb der EU?

Antwort: Grundsätzlich sind die alten DDR-Führerscheine auch im Ausland gültig. Erfahrungen besagen aber, dass es mit DDR-Führerscheinen in einigen Ländern, auch in den ehemaligen Ostblockstaaten, Schwierigkeiten gibt. Wenn Sie diese umgehen wollen, tauschen Sie Ihren DDR-Führerschein lieber gegen den EU-Kartenführerschein ein.

Uwe P., Saalekreis: Wie viel kostet es, wenn ich meinen alten DDR-Führerschein in den EU-Kartenführerschein umtausche?

Antwort: Wird ein Führerschein zum ersten Mal in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht, kostet das 24 Euro. Der Umtausch sollte aber nicht verwechselt werden mit einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Dabei fallen die Gebühren deutlich höher aus.

Sophie L., Mansfeld-Südharz: Ich habe seit vergangenem Jahr meinen EU-Kartenführerschein. Er ist befristet. Gilt die Befristung, weil ich Fahranfängerin bin?

Antwort: Nein, das hat damit nichts zu tun. Seit dem 19. Januar 2013 sind alle in Deutschland ausgestellten EU-Kartenführerscheine, nach den Vorgaben der 3. EG-Führerscheinrichtlinie, generell auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf der 15 Jahre muss zwingend ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Damit soll vor allem gesichert sein, dass der Führerschein mit einem aktuellen Lichtbild versehen ist. Der Umtausch im 15-Jahre-Rhythmus erfolgt unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis.

Katja H., Freyburg: Für meinen Australien-Urlaub benötige ich einen Internationalen Führerschein. Wie läuft das?

Antwort: Sie beantragen den Internationalen Führerschein bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises. Dies kostet 15 Euro. Voraussetzung ist aber, dass Sie schon in Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind, denn beim Internationalen Führerschein handelt es sich nur um eine vielsprachige Übersetzung des deutschen Dokuments. Er gilt nur im Ausland und in Verbindung mit Ihrem EU-Kartenführerschein.

Nico T., Halle: Ich werde nach 15 Jahren meinen EU-Kartenführerschein in einen neuen umtauschen müssen. Ist dafür abermals eine Gesundheitsuntersuchung notwendig?

Antwort: Nein. Zwar sind alle, ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten deutschen Kartenführerscheine auf 15 Jahre befristet, doch nach Ablauf der Befristung wird das Führerscheindokument nur verwaltungsmäßig erneuert. Dazu ist lediglich ein aktuelles biometrisches Lichtbild abzugeben. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind in Deutschland damit nicht verbunden. Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klassen Lkw und Busse müssen sich aber aller fünf Jahre einer Eignungsuntersuchung unterziehen.

Tilo K., Dessau-Roßlau: Ich besitze einen bundesdeutschen EU-Kartenführerschein, arbeite in der Schweiz, habe hierfür die Aufenthaltsgenehmigung und mir hier auch eine Wohnung genommen. Ist es rechtens, dass die Schweizer Polizei nach einem halben Jahr von mir einen Schweizer Führerschein verlangt?

Antwort: Ja. Der EU-Kartenführerschein gilt nur innerhalb der EU. Hat jemand seinen Hauptwohnsitz in einem anderen Land und das länger als ein halbes Jahr (185 Tage), muss der deutsche Führerschein in den dort geltenden nationalen Führerschein umgetauscht werden, in Ihrem Fall in den Schweizer Führerschein. Das geschieht mit der Besitzstandswahrung Ihrer Klasse. Die Ausstellungsbehörde zieht zugleich den deutschen Führerschein ein und schickt ihn in das Ausstellungsland zurück. Sollten Sie Ihren Hauptwohnsitz wieder nach Deutschland verlegen, kann Ihr deutscher Führerschein mit der Kompetenz Ihrer Klasse wieder aufleben. Behalten Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz und besuchen Sie beispielsweise Ihre Eltern in Deutschland, fahren Sie hier mit Ihrem Schweizer Führerschein.

Gunter P., Merseburg: Können Sie bitte sagen, wie lange Ordnungswidrigkeiten und Straftaten in der Flensburg-Datei registriert werden?

Antwort: Das neue Fahreignungsregister regelt seit Mai 2014 neu Tilgungsfristen. Es gibt vier Kategorien. Demnach stehen Ordnungswidrigkeiten 2,5 Jahre in Flensburg. Danach werden sie automatisch gelöscht. Besonders schwere Verstöße tilgen sich in fünf Jahren. Die Tilgungsfristen von Straftaten ohne Fahrerlaubnis-Entzug betragen fünf Jahre, die mit Fahrerlaubnis-Entzug zehn Jahre. Beachten Sie, dass zu den zehn Jahren Straftaten mit Fahrerlaubnis-Entzug noch weitere fünf Jahre hinzukommen, die eine Verwertbarkeit zulassen.

Tim M., Halle: Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Fahrerlaubnis-Entzug? Der Führerschein ist doch in jedem Fall weg?

Antwort: Das Fahrverbot unterscheidet sich von der Entziehung der Fahrerlaubnis (umgangssprachlich: Führerscheinentzug) grundlegend. Ein Fahrverbot ist das Verbot, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art, auch Mofa, zu führen. Es kann als Nebenstrafe bei einer Ordnungswidrigkeit für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verhängt werden. Das Verbot wird mit Rechtskraft - zwei Wochen nach Zustellung - des Bußgeldbescheides wirksam. Ab diesem Zeitpunkt ist das Führen eines Kraftfahrzeugs strafbar, obwohl die eigentliche Fahrerlaubnis nicht entzogen ist. Das Verbot gilt zwar auch dann, wenn der Führerschein noch nicht in amtliche Verwahrung gegeben wurde, doch das Ende des Fahrverbots berechnet sich erst ab dem Tag, an dem der Führerschein bei der Bußgeldstelle in amtliche Verwahrung gegeben wird. Erfolgt die Abgabe verspätet, verlängert sich also die Dauer des Verbotes. Die Fahrerlaubnis lebt nach Ablauf der Verwahrfrist automatisch wieder auf, Sie können Ihren hinterlegten Führerschein wieder „in Betrieb nehmen“. Bei einem Fahrerlaubnis-Entzug hingegen wird nicht nur der Führerschein eingezogen, sondern es erlischt die komplette Erlaubnis, mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen. Anders gesagt: Der Führerschein wird entwertet und ist endgültig weg. Entzogen wird die Fahrerlaubnis vom Gericht oder der Fahrerlaubnisbehörde, und zwar bei Verkehrsstraftaten (Alkoholfahrt, Fahrt unter Drogen, Unfallflucht), wegen fehlender Eignung infolge zu vieler Flensburg-Punkte oder wiederholter Vergehen. Um wieder in den Besitz einer Fahrerlaubnis zu gelangen, muss bei der Fahrerlaubnisbehörde zwingend ein förmlicher Antrag auf Neuerteilung gestellt werden.

Peter D., Wittenberg: Wie lange muss ich warten, bis ich nach einer Alkoholfahrt einen Neuantrag auf Fahrerlaubnis ohne Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) stellen kann?

Antwort: Alkoholstraftaten bleiben zehn Jahre im Flensburg-Register und sind weitere fünf Jahre als Tatsache verwertbar. Insgesamt müssen also mindestens 15 Jahre seit Ihrer Alkoholstraftat vergangen sein, damit bei einem Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis eine MPU nicht mehr erforderlich ist.

Rainer M., Bitterfeld-Wolfen: Wegen Alkohol am Steuer mit 1,5 Promille habe ich eine Sperrfrist bekommen. Wann könnte ich einen Führerschein-Neuantrag stellen? Und wie verhält es sich mit der MPU?

Antwort: Sie können bereits drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Zur MPU brauchen Sie wahrscheinlich nicht, da diese - bei einmaliger Auffälligkeit - erst bei einer Blutalkohol-Konzentration ab 1,6 Promille angeordnet wird. Handelt es sich jedoch um eine Wiederholungstat, und da zählen auch Ordnungswidrigkeiten ab 0,5 Promille mit, muss eine MPU auch dann angeordnet werden. Dann spielt die Höhe des Promillewertes keine Rolle mehr.

Kurt R., Eisleben: Wegen einer Alkoholfahrt mit 1,98 Promille wurde mir mein Führerschein im Februar entzogen. Wann darf ich einen Neuantrag stellen und was raten Sie mir, damit ich gut durch die MPU komme? Was kostet diese überhaupt?

Antwort: Sie können ein Vierteljahr vor Ablauf Ihrer Sperrfrist bei der Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Diese prüft Ihren Registereintrag in Flensburg. Da Sie bei Ihrer Trunkenheitsfahrt 1,89 Promille im Blut hatten, wird eine MPU angeordnet. Sie müssen der Fahrerlaubnisbehörde in einer Einverständniserklärung benennen, bei welcher amtlich anerkannten Begut-achtungsstelle Sie die MPU durchführen möchten. Damit Sie Ihre Chancen auf ein positives Gutachtenergebnis erhöhen, sollten Sie zunächst eine kostenlose Informationsveranstaltung besuchen, die in jeder Begutachtungsstelle angeboten wird. Im zweiten Schritt können Sie auch noch MPU-Vorbereitungsmaßnahmen in einer Beratungseinrichtung nutzen, wo Sie die zu Ihrer Thematik bestehenden Fragen stellen und klären können. Den Termin für die MPU vereinbaren Sie schließlich direkt in der Begutachtungsstelle. Die Kosten für die MPU nach einer Alkoholfahrt betragen rund 420 Euro.

Paul O., Mansfelder Land: Ich habe den Lkw-Führerschein, nutze ihn aber beruflich nicht. Im Februar sind fünf Jahre rum und ich müsste zum üblichen Gesundheitscheck. Was ist, wenn ich das nicht tue? Ich würde den Neuantrag gern erst stellen, wenn es beruflich Sinn macht.

Antwort: Sie müssen wissen, dass Ihre Lkw-Klasse automatisch mit der Frist abläuft, die im Führerschein hinter der Lkw-Klasse steht. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie keine Lkw mehr fahren. Die anderen Klassen und der Führerschein selbst bleiben gültig. Wenn Sie die Lkw-Klasse wieder benötigen, müssen Sie diese Klasse neu beantragen und auch zum Gesundheitscheck. Allerdings wäre es ratsam, mit einem Neuantrag nicht länger als zwei oder drei Jahre zu warten. Denn sind fünf Jahre vorbei, kann es passieren, dass Sie neben dem Gesundheitscheck erneut eine theoretische und praktische Fahrprüfung ablegen müssen.

Frank S., Köthen: Ich habe 2003 nach Fahren unter Alkohol den Führerschein verloren und bin einmal durch die MPU geflogen. Jetzt würde ich doch gern wieder einen Pkw-Führerschein beantragen. Wenn ich die MPU bestehe, muss ich dann noch mal in die Führerschein-Prüfung?

Antwort: Das kann man pauschal nicht beantworten, denn jeder Einzelfall wird gesondert geprüft. Liegen aber bei der Fahrerlaubnisbehörde nach Aktenlage Zweifel an der Befähigung vor, wird nach Ablauf von zehn Jahren unter Umständen auch die erneute theoretische und/oder praktische Prüfung abzulegen sein.

Klaus T., Halle: Mir wurde der Führerschein wegen Alkohol entzogen. Da ich Lkw-Fahrer bin, wurde auch meine Fahrerkarte eingezogen. Wie bekomme ich die wieder?

Antwort: Eine neue Fahrerkarte können Sie beantragen. Allerdings müssen Sie dafür erst einmal wieder im Besitz einer Fahrerlaubnis sein und den neuen EU-Kartenführerschein vorlegen. Solange Sie diesen nicht erlangt haben, bekommen Sie auch keine Fahrerkarte.

Kornelia Noack und Dorothea Reinert notierten Fragen und Antworten. (mz)

Bärbel Dreyer, Leiterin der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Halle
Bärbel Dreyer, Leiterin der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Halle
Kerstin Metze Lizenz
Bei einer Routinekontrolle in Querfurt hat die Polizei einen berauschten Autofahrer ohne Führerschein ertappt.
Bei einer Routinekontrolle in Querfurt hat die Polizei einen berauschten Autofahrer ohne Führerschein ertappt.
dpa/SYMBOL Lizenz