Fristen, Kosten, Gültigkeit Führerschein Umtausch: Fristen, Kosten - Wie der Führerschein-Umtausch abläuft
Berlin/Köln - Wer heute noch mit einem grauen oder rosafarbenen Papierführerschein unterwegs ist, muss sich auf kurz oder lang von ihm trennen. Der Umtausch zum Scheckkartenformat ist Pflicht - für die einen früher, für die anderen später.
Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die Deutschland nun umsetzt. Bis spätestens 19. Januar 2033 sind alle Führerscheine umzutauschen, die vor Mitte Januar 2013 ausgestellt wurden. Abhängig vom Geburtsjahr des Besitzers oder Ausstellungsjahr des Dokuments müssen viele Lappen schon eher eingetauscht werden.
Rund 15 Millionen Papierführerscheine müssen umgetauscht werden
Das betrifft unzählige Autofahrer: Es gehe um rund 15 Millionen Papierführerscheine aus der Zeit bis 1998 und weitere 28 Millionen Plastikkarten, die zwischen Januar 1999 und 2013 ausgestellt wurden, schätzt Gerrit Reichel vom Automobil-Club Verkehr (ACV). Mit dem Umtausch werden die alten Fahrklassen endgültig zu Grabe getragen.
„Statt der alten Fahrerlaubnisklasse 3 hat der Führerscheininhaber zukünftig die Pkw-Klassen B, BE, C1, C1E, M, und L auf seiner Karte stehen“, erläutert Jürgen Kopp von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände. „Hat er die Prüfung vor dem 1. April 1980 gemacht, kommen auch noch die Zweiradklassen A1 und AM dazu.“
Niemand muss laut Kopp aber befürchten, durch den Umtausch seine Fahrerlaubnis zu verlieren. Dies sei rechtlich gar nicht möglich.
Neuer EU-Führerschein ist im Gegensatz zu den bisherigen nicht mehr unbegrenzt gültig
Allerdings werden Fahrberechtigungen, die per Antrag erteilt werden, nicht automatisch auf den neuen EU-Führerschein übertragen. Besitzer eines alten 3er-Führerscheins zum Beispiel konnten über den Zusatz CE 79 Lastzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 18,5 Tonnen fahren. „Diese Fahrberechtigung gibt es beim Umtausch nur auf gesonderten Antrag. Ab dem 50. Lebensjahr ist hierzu außerdem eine Gesundheitsuntersuchung notwendig“, erklärt Kopp.
Einen Nachweis über alle erlangten Fahrberechtigungen erhält man im Zweifel immer über eine Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.
Wer die Fahrprüfung in einem Automatikwagen gemacht hat, muss damit rechnen, dass im neuen Führerschein eine entsprechende Einschränkung durch die Schlüsselzahl (SZ) 78 vermerkt wird. Grundsätzlich geben diese klein aufgedruckten Zahlen in dem neuen Führerschein über Einschränkungen oder Erweiterungen Auskunft. Eine Übersicht zu den Zahlen bieten Fahrschulen und Verkehrsklubs, der ADAC hat online eine zusammengestellt.
Für den Umtausch sind ein biometrisches Passfoto, der aktuelle Führerschein sowie der Personalausweis oder der Reisepass notwendig.
Der neue EU-Führerschein ist im Gegensatz zu den bisherigen nicht mehr unbegrenzt gültig. Nach 15 Jahren muss das ausgestellte Dokument erneuert werden. Auch das neue Dokument wird dann laut ADAC wieder ohne Prüfung und Gesundheitsuntersuchung ausgestellt.
Kritik an Kosten für Umtausch des Führerscheins
Kritik ruft hervor, dass der Umtausch des Führerscheins nicht kostenlos ist. „Die 25 Euro sind einer von mehreren unerfreulichen Aspekten bei diesem Zwangsumtausch“, moniert ACV-Mann Reichel.
Wer den Umtauschtermin verstreichen lässt und bei einer anschließenden Kontrolle keinen neuen EU-Führerschein vorzeigen kann, riskiere nach jetzigem Stand ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro, erklärt Verkehrsrechtlerin Daniela Mielchen aus Hamburg.
Eine Aufforderung per Post zum Umtausch wird es laut ADAC nicht geben. Jeder Autofahrer ist selbst gefordert, sich darum zu kümmern.
Für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind, ist das Geburtsjahr des Inhabers maßgeblich:
Für Führerscheine, die ab 1.1.1999 ausgestellt worden sind, ist das Ausstellungsjahr maßgeblich:
(Claudius Lüder, dpa)