Frage bei Promi-WWM Frage bei Promi-WWM: Darum ist unnützes Hin- und Herfahren verboten

In ihrer gewohnt, lauten Art beantwortete das Pärchen die Fragen, wobei Robert meist von seiner Frau übertönt wurde. Auch auf die zehnte Frage konnten sie die richtige Antwort geben.
Frage 10: Was ist laut StVO in geschlossenen Ortschaften "verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden"?
A: stümperhaftes Einparken
B: mit dem Beifahrer streiten
C: unnützes Hin- und Herfahren
D: schlechte Musik hören
Theoretisch ist es nicht erlaubt
Die Lösung steckte hinter dem Buchstaben C und ist in der Straßenverkehrsordnung, Paragraf 30, Absatz 1 geregelt: „Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.“
Aber wann ist eine Fahrt unnütz? Und wer entscheidet das? Die Straßen seien dafür da, mit dem Auto von A nach B zu fahren und ein Ziel zu erreichen, erklärt der ADAC. Alles andere sei grundsätzlich überflüssig.
Durch die Innenstadt fahren, um mit dem neuen Cabrio anzugeben? Das Kind durch die Gegend kutschieren, damit es endlich einschläft? Durch die Stadt „cruisen“, um den frisch erhaltenen Führerschein zu feiern? Alles unnötig und damit rein theoretisch nicht erlaubt.
Die Polizei drückt ein Auge zu
Doch die Polizei greift laut ADAC, nur selten ein und erteilt Verwarnungen - denn schlagfertigen Fahrern kann nur schwer nachgewiesen werden, dass ihre Tour keinen Zweck verfolgt.
Ausnahmen bilden Autokorsos, im Freudentaumel nach WM-Spielen oder bei Hochzeiten. Sie sind ganz offensichtlich unnütz, verfolgen keinen Zweck außer der - durch lautes Hupen begleiteten - Fahrt selbst. Doch hierbei handelt es sich laut ADAC um „kulturelle Gepflogenheiten“. Und da drücken die Beamten ein Auge zu.
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