Finanzexperte gibt Tipps „Flinte nicht ins Korn werfen“: Sparen bei Kfz-Versicherung
Mit wenigen Minuten Zeitaufwand mehrere Hundert Euro sparen: Wenn das kein Argument ist, sich einmal genauer mit der eigenen Autoversicherung zu beschäftigen. Ein Fachmann erklärt, worauf es ankommt.
Berlin - Versicherungen müssen meist zum Jahresende gekündigt werden. Oder es gibt ein Sonderkündigungsrecht, etwa nach Preiserhöhungen oder auch Schadenfällen.
Aber nicht alle Verträge laufen analog zum Kalenderjahr und auch sonst kann man vielleicht noch etwas am laufenden Vertrag tun, wie Hermann-Josef Tenhagen vom Ratgeberportal „Finanztip.de“ im Interview erklärt.
Wie kann ich meinen laufenden, zu teueren Versicherungsvertrag doch noch kündigen?
Hermann-Josef Tenhagen: Erst einmal gilt es zu gucken: Wann ist wirklich mein Kündigungstermin? Zwar laufen die meisten Verträge bis zum Ende eines Jahres, dann war der reguläre Kündigungstermin spätestens Ende November.
Aber etliche Verträge laufen gar nicht zum Jahresende, sondern sind irgendwann mitten im Jahr abgeschlossen worden, weil man das Auto da gebraucht oder neu gekauft hat. Das heißt also: Nicht die Flinte ins Korn werfen, sondern erst mal gucken, von wann bis wann läuft der Vertrag.
Und wenn die Vertragspost erst spät gekommen ist mit einer Erhöhung, hat man womöglich immer noch das Sonderkündigungsrecht. Denn tatsächlich ist es so, dass auch noch Mitte Januar Beitragsrechnungen für das Jahr 2025 verschickt worden sind. Dann bleibt ab dem Zeitpunkt vier Wochen Zeit dafür.
Ein Sonderkündigungsrecht ist nicht nur bei einer Preiserhöhung, sondern auch nach Halterwechsel und Unfällen möglich, wenn die Schadensregulierung abgeschlossen ist.
Deswegen lohnt es sich immer, jedes Mal, wenn man ein Auto kauft, sich da drum zu kümmern. Und auch bitte nicht beim Autohändler die Versicherung gleich mit abschließen, auch wenn das bequem scheint. Weil die bekommen natürlich auch eine Provision, und das ist nicht immer preiswert.
Wie kann ich einen laufenden Vertrag denn noch verbilligen?
Tenhagen: Eine Möglichkeit ergäbe sich, wenn ich weniger Kilometer fahre, als ich im Vertrag angegeben habe. Etwa, wenn ich bislang 20.000 Kilometer angegeben habe und ich bekomme einen neuen Job. Wenn ich schon klar weiß, dann fahre ich nur noch 10.000 Kilometer, sollte ich das dem Anbieter mitteilen. Das kann in so einem Fall sogar über 20 Prozent Ersparnis ausmachen. Wenn ich die Gesamtsumme schon bezahlt habe, kann ich eine Rückzahlung anfordern. Zur jährlichen Zahlungsweise raten wir sowieso, weil es günstiger ist als etwa die monatliche Überweisung.
Und generell der Tipp: Den Anbieter in Bezug auf Sparmöglichkeiten direkt zu kontaktieren. Das ist mein Geschäftspartner. Ich bezahle dafür, dass die eine Dienstleistung erbringen. Also von daher kann man auf die zugehen und fragen: „Leute, wie ist denn das, wie kann ich sparen?“.
Ein weiterer Punkt, bei dem das richtig, richtig relevant sein kann, ist, wenn Kinder aus dem Haus gehen, aber bislang im Vertrag als Fahrer mit in meinem Vertrag drinstehen. Etwa dann, wenn sie zum Studieren weiter weggehen und so künftig nicht mehr mit meinem Auto fahren. Das würde ich auch der Versicherung mit genauem Zeitpunkt benennen.
Auch bei älteren Fahrern kann es sich lohnen zu schauen. Wenn Fahrer über 75 Jahre Autos versichern, ist das oft irre teuer. Ab 55 ist es tatsächlich so, dass mit jedem Jahr, dass man älter wird, die Versicherung in der Tendenz etwas teurer wird als bei jüngeren Leuten mit der identischen Schadenfreiheitsklasse.
Begründet wird das mit den Prognosen für die Zukunft, die man bei Älteren schlechter wertet. Das merken die Leute nur nicht, weil auch mit jedem Jahr, dass ich unfallfrei fahre, die Versicherung billiger wird. Das hebt sich dann gegenseitig so ein bisschen auf, sodass die Leute das oft erst mitkriegen, wenn sie 75 sind. Wenn die dann ihr Auto in der Familie abgeben, zum Beispiel an Tochter oder Sohn, dann kann das eben auch deutlich preiswerter werden.
Sollten Vergessliche lieber sofort einen noch laufenden Vertrag kündigen - quasi weit vor Frist?
Tenhagen: Ich würde diese Art von Kündigung vorweg nicht machen, sondern meinen Stichtag vormerken für die reguläre Kündigung, Knoten ins Taschentuch machen sozusagen. Oder eben das Schreiben, das eine Preiserhöhung enthält, abwarten. Und die Fristen sind in der Regel immer vier Wochen nach Preiserhöhung oder vor Ablauf der regulären Laufzeit.
Man kann auch immer zu dem neuen ins Auge gefassten Versicherer gehen, um den Alten zu kündigen. Aber man muss den Neuen nur halt finden. Das ist die Arbeit, die man sich machen muss. Aber der Stundenlohn für die Arbeit, den Versicherer zu wechseln, ist beträchtlich. Das kostet etwa 20 Minuten. Wenn dabei 300 Euro rauskommen, dann würde ich sagen, ist das ein ordentlicher Managerstundenlohn.