Falsch getankt: Versicherung greift nicht
Henstedt-Ulzburg/dpa. - Versicherungen müssen für Schäden durch ein falsches Betanken nicht aufkommen. Autofahrer sollten sich daher laut dem Bund der Versicherten (BdV) mit dem eigenen wie auch mit einem geliehenen Fahrzeug vorsehen, um teure Fehler zu vermeiden.
Wird zum Beispiel ein Dieselfahrzeug mit Benzin betankt, kann ein schwerer Motorschaden die Folge sein - und der Schaden muss aus eigener Tasche gezahlt werden. Nach Angaben des BdV handelt es sich beim Falschtanken um einen nicht versicherten Betriebsschaden. Daher muss die Vollkaskoversicherung für den Schaden nicht aufkommen. Bei einem geliehenen Auto muss auch die Privathaftpflichtversicherung für den Schaden nicht zahlen - sie ist nicht für Schäden im Zusammenhang mit dem Kfz-Betrieb zuständig, auch gemietete und geliehene Sachen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Bund der Versicherten (BdV): www.bundderversicherten.de