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Parkplatz und Autobahn Darf man auf der Autobahn dauernd auf der Mittelspur fahren? Darf ich am Stau vorbei bis zur Abfahrt auf dem Standstreifen fahren? Autofahrer haben viele Fragen - und oft falsche Antworten im Kopf. Lesen Sie die Autofahrer-Irrtümer.

21.11.2012, 17:53
Durchgehend die Mittelspur befahren – das darf man doch nicht, oder? Doch, solange man den Verkehr nicht behindert. Autofahrer pflegen viele solcher Irrtümer.
Durchgehend die Mittelspur befahren – das darf man doch nicht, oder? Doch, solange man den Verkehr nicht behindert. Autofahrer pflegen viele solcher Irrtümer. dpa Lizenz

Halle (Saale)/MZ/DMN/DPA. - Auf einer dreispurigen Autobahn permanent in der Mitte zu fahren, nervt andere Autofahrer - ist aber entgegen der weit verbreiteten Meinung nicht unbedingt verboten. Ob es auch sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.

Es ist eine Situation, die viele Autofahrer in Rage bringt: Ein Wagen fährt auf der Autobahn dauerhaft auf der Mittelspur, ohne andere Fahrzeuge zu überholen. Laut dem TÜV Nord glauben die meisten Autofahrer, dass sie nach dem Überholen auf einer dreispurigen Autobahn schnell wieder auf die rechte Spur fahren müssen. Das stimmt aber nicht unbedingt.

Wie streng gilt das Rechtsfahrgebot?

Zwar gilt auf deutschen Straßen das Rechtsfahrgebot: „Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholen, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit“, heißt es in der Straßenverkehrsordnung. Auf dreispurigen Autobahnen ist die Situation aber etwas anders. Dort dürfen Autofahrer die mittlere Spur „durchgängig befahren“, wenn nur „hin und wieder“ rechts davon ein Fahrzeug fährt, sagt das Gesetz.

Darf man nie rechts überholen?

Ein anderer beliebter Irrtum ist das Überholen auf der rechten Spur. Zwar darf man nicht aus Ärger über einen Links- oder Mittelspur-Schleicher einfach rechts vorbeiziehen. Doch bei zähfließendem Verkehr auf der Autobahn darf man zum Beispiel rechts vorbeifahren, wenn der Verkehr links ins Stocken kommt. Auch auf dem Beschleunigungsstreifen der Autobahn darf man rechts am Verkehr vorbeiziehen.

An Fahrzeugschlangen darf grundsätzlich vorsichtig rechts vorbeigefahren werden. Innerorts darf auf Straßen mit freier Fahrbahnwahl rechts schneller gefahren werden als links. Außerdem darf man rechts an Schienenfahrzeugen vorbeifahren und an Linksabbiegern, die sich eingeordnet haben.

Wir haben die häufigsten Irrtümer der Autofahrer für Sie zusammengestellt.

Nächster Irrtum: „Wird mir die Vorfahrt genommen, ist der andere schuld am Unfall.“

„Wird mir die Vorfahrt genommen, ist der andere schuld am Unfall.“

Nicht ganz! Wenn der Fahrer, der Vorfahrt hatte und sich im Recht sieht, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um mehr als 30 Prozent überschritten hat, haftet er sogar für bis zu zwei Drittel des Unfallschadens – obwohl der andere Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt nicht beachtet hat.

Mehr dazu: Kann man trotz Vorfahrt schuld an einem Unfall sein?

Nächster Irrtum: „Ich darf über einem Gullideckel parken.“

„Ich darf über einem Gullideckel parken.“

Nein, grundsätzlich ist Parken über Schachtdeckeln verboten und kann sogar zum Abschleppen des Fahrzeugs führen. Selbst markierte Parkflächen oder Parkplatzschilder berechtigen nicht, über einem Gulli zu parken.

Mehr dazu: Darf man auf Gullideckeln parken?

Nächster Irrtum: „Mein Auto steht mit der Handbremse sicher.“

„Mein Auto steht mit der Handbremse sicher.“

Nein, es muss auch ein Gang eingelegt gewesen sein. Ansonsten liegt ein grob fahrlässiges Verhalten des Fahrers vor und er muss haften, wenn sich das Auto zum Beispiel am Hang selbständig macht und Schäden anrichtet.

Mehr dazu: Reicht es, beim Parken die Handbremse anzuziehen?

Nächster Irrtum: „Wer parkt, kann keinen Unfall verschulden.“

„Wer parkt, kann keinen Unfall verschulden.“

Doch, kann man – und zwar, wenn man falsch parkt. Wer sein Auto an gefährlichen, engen oder unübersichtlichen Stellen regelwidrig parkt, trägt eine Mitschuld an Unfällen. Rechnen müssen Falschparker mit einer Mitschuld vor allem, wenn sie näher als fünf Meter entfernt von Kreuzungen und Einmündungen von Straßen parken. Auch wer in zweiter Reihe parkt, den nachfolgenden Verkehr behindert und zum Ausweichen zwingt, riskiert eine Mitschuld.

Mehr dazu: Tragen Falschparker bei Unfällen eine Mitschuld?

Nächster Irrtum: „Geht bei Rechts-vor-Links eine Einbahnstraße ab, kann ich daran einfach vorbei fahren.“

„Geht bei Rechts-vor-Links eine Einbahnstraße ab, kann ich daran einfach vorbei fahren. Es kann ja niemand kommen.“

Das ist ein Irrtum, denn viele Einbahnstraßen sind für Radfahrer in beiden Richtungen freigegeben. Für die Radfahrer gelten die gleichen Rechte wie sonst auch: Kommen sie von rechts, haben sie Vorfahrt.

Nächster Irrtum: „Geschwindigkeitsbegrenzungen enden an der nächsten Kreuzung.“

„Geschwindigkeitsbegrenzungen enden an der nächsten Kreuzung.“

Nein, sie enden erst beim Aufhebungszeichen, zum Beispiel am durchgestrichenen Tempo-30-Schild. Nur wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung durch ein Zusatzschild wie „Achtung Baustelle“ oder „Achtung Schule“ eingeschränkt wird, endet das Tempolimit nach der Gefahrenstelle.

Nächster Irrtum:„Bei Grünpfeil-Ampeln kann ich direkt rechts abbiegen.“

„Bei Grünpfeil-Ampeln kann ich direkt rechts abbiegen.“

Nicht ganz! An Ampeln mit Grünpfeil muss ein Rechtsabbieger erst anhalten und auf den von links kommenden Verkehr achten. Wer ohne anzuhalten abbiegt, riskiert eine Geldbuße und drei Punkte in Flensburg.

Nächster Irrtum: „Die Nebelschlussleuchte darf bei Nebel eingeschaltet werden.“

„Die Nebelschlussleuchte darf bei Nebel eingeschaltet werden.“

Nein, nicht jeder Nebelschweif – und erst recht kein Dauerregen – führt dazu, dass man die Nebelschlussleuchte anschalten darf. Nur bei starkem Nebel mit Sichtweiten unter 50 Metern soll sie eingeschaltet werden. Falsche Bedienung der starken Leuchte kann bis 35 Euro Verwarngeld kosten.

Nächster Irrtum: „Überholen mit Lichthupe ist Nötigung.“

„Überholen mit Lichthupe ist Nötigung.“

Nein, das ist es nicht. Wer den Sicherheitsabstand einhält und einen Überholvorgang mit der Lichthupe ankündigt, begeht keine Nötigung. Wer seinem Vorausfahrenden allerdings dicht auffährt und ihn wiederholt anblinkt, der nötigt ihn.

Nächster Irrtum: „Auf dem Seitenstreifen darf man kurz anhalten.“

„Auf dem Seitenstreifen darf man kurz anhalten.“

Egal, ob die Blase drückt oder der Hunger quält, man darf nur dann auf dem Seitenstreifen stehen, wenn man eine Panne hat und nicht mehr weiterfahren kann.

Nächster Irrtum: „Rechts überholen ist in der Stadt und auf der Autobahn immer verboten.“

„Rechts überholen ist in der Stadt und auf der Autobahn immer verboten.“

Nein, nicht immer. Es gibt einige Ausnahmen. Schienenfahrzeuge und Linksabbieger, die sich eingeordnet haben, dürfen rechts überholt werden. An Fahrzeugschlangen darf vorsichtig rechts vorbeigefahren werden. Innerorts darf auf Straßen mit freier Fahrbahnwahl rechts schneller gefahren werden als links – und auch auf dem Beschleunigungsstreifen der Autobahn darf man rechts am Verkehr vorbeiziehen.

Nächster Irrtum: „Wenn die Ausfahrt in Sicht ist, darf ich auf dem Standstreifen rechts an einem Stau vorbeifahren.“

„Wenn die Ausfahrt in Sicht ist, darf ich auf dem Standstreifen rechts an einem Stau vorbeifahren.“

Das ist ein Irrtum. Wenn die Nutzung des Standstreifens in bestimmten Verkehrssituationen nicht ausdrücklich durch entsprechende Beschilderung erlaubt ist, darf man dort nicht fahren. Einfach am Stau vorbeizischen darf man nicht. Es drohen zwei Punkte in Flensburg und 75 Euro Bußgeld.

Nächster Irrtum: „Auf dreispurigen Autobahnen muss man rechts fahren.“

„Auf dreispurigen Autobahnen muss man rechts fahren.“

Nicht unbedingt. Das Rechtsfahrgebot ist für mehrspurige Fahrbahnen gelockert. In §7 der StVO heißt es dazu: „Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt.“ Durchgehend auf der Mittelspur zu fahren ist erlaubt, wenn rechts zumindest hin und wieder ein Fahrzeug fährt, und man den Verkehr nicht behindert.

Nächster Irrtum: „An der Ampel dürfen Rad- und Motorradfahrer nicht rechts vorbeifahren.“

„An der Ampel dürfen Rad- und Motorradfahrer nicht rechts vorbeifahren.“

Doch, wenn sie langsam fahren und genügend Platz ist, dürfen Zweiradfahrer vor der Ampel an den stehenden Autos vorbei nach vorne fahren.

Nächster Irrtum: „An der Ampel darf ich mit dem Handy telefonieren.“

„An der Ampel darf ich mit dem Handy telefonieren.“

Nein, solange der Motor läuft, darf man das Handy nicht einmal in die Hand nehmen. Nur bei ausgeschaltetem Motor darf man im Auto telefonieren – oder natürlich über eine Freisprechanlage.

Nächster Irrtum: „Wenn ich mein Auto kurz verlasse, ist das kein Parken.“

„Wenn ich mein Auto kurz verlasse, ist das kein Parken.“

Doch, genau das ist es. Jedes Verlassen des Fahrzeugs gilt als Parken. Auch ein Anhalten, das länger als drei Minuten dauert, gilt als Parken.

Nächster Irrtum: „Als Mitfahrer darf ich eine Parklücke für den Fahrer freihalten.“

„Als Mitfahrer darf ich eine Parklücke für den Fahrer freihalten.“

Nein, das dürfen Sie nicht. Denn die Parklücke steht nicht demjenigen zu, der sie zuerst sieht, sondern dem, der sie zuerst mit seinem Auto erreichen kann.

Nächster Irrtum: „Ich darf auf freien Supermarktparkplätzen parken.“

„Ich darf auf freien Supermarktparkplätzen parken.“

Nein, diese Parkplätze sind für Kunden des Marktes reserviert – und zumeist weisen auch Schilder darauf hin. Viele Märkte lassen ihre Parkplätze zudem von Abschlepp-Firmen überwachen.

Nächster Irrtum:„Ist der Parkautomat kaputt, muss man nicht zahlen.“

„Ist der Parkautomat kaputt, muss man nicht zahlen.“

Falsch. Sie müssen es zuerst beim nächsten Automaten versuchen. Falls der nicht zu sehen oder auch kaputt ist, legen Sie die Parkscheibe ins Fenster. Dann dürfen sie die Höchstparkdauer des Parkplatzes nicht überschreiten.

Nächster Irrtum:„Halteverbote gelten nur an Werktagen, also kann ich samstags ruhig dort parken.“

„Halteverbote gelten nur an Werktagen, also kann ich samstags ruhig dort parken.“

Nein, denn die anerkannte Rechtsprechung besagt, dass im Sinne der Straßenverkehrsordnung auch ein Samstag ein Werktag ist.

Nächster Irrtum: „Wenn jemand meinen Parkplatz blockiert, darf ich ihn zuparken.“

„Wenn jemand meinen Parkplatz blockiert, darf ich ihn zuparken.“

Nein, Zuparken ist Nötigung. Wenn Sie in unmittelbarer Nähe Ihres Platzes einen anderen Parkplatz finden, kann Ihnen zugemutet werden, dort zu parken. Ansonsten müssen Sie ein Abschlepp-Unternehmen beauftragen und schließlich die Kosten vom Halter des falsch geparkten Fahrzeuges zurückfordern.

Nächster Irrtum: „Querparken mit einem Kleinstwagen ist verboten.“

„Querparken mit einem Kleinstwagen ist verboten.“

Nein, solange der fließende Verkehr nicht behindert wird. Im Gegenteil, es gilt sogar die Vorschrift, vorhandenen Parkraum optimal zu nutzen.

Nächster Irrtum: „Wenn ich meine Handy-Nummer ins Fenster lege, werde ich nicht abgeschleppt.“

„Wenn ich meine Handy-Nummer ins Fenster lege, werde ich nicht abgeschleppt.“

Das ist nicht klar geregelt. Ein Zettel kann hilfreich sein, muss aber nicht. Weder die Polizei noch betroffene Anwohner sind verpflichtet, Sie vor dem Abschleppen anzurufen. Wenn Sie es riskieren wollen, sollte auf dem Zettel Datum und Uhrzeit vermerkt sein, wo sie sind und wann sie wiederkommen.

Nächster Irrtum: „Bei einer Panne darf ich mein Auto ins Halteverbot stellen.“

„Bei einer Panne darf ich mein Auto ins Halteverbot stellen.

Nicht dauerhaft. Zunächst einmal gilt Liegenbleiben zwar nicht als Parken, doch das Auto muss so schnell wie möglich aus dem Halteverbot entfernt werden. Auch mit einem Hinweiszettel ist es nicht erlaubt, das Auto stundenlang dort stehen zu lassen. Sobald es andere Verkehrsteilnehmer behindert, darf die Polizei den Abschleppdienst rufen.

Nächster Irrtum: „Bei einer Einpark-Schramme reicht es, dem Geschädigten einen Zettel hinter den Scheibenwischer zu klemmen.“

„Bei einer Einpark-Schramme reicht es, dem Geschädigten einen Zettel hinter den Scheibenwischer zu klemmen.“

Nein, der Adress-Zettel am Scheibenwischer reicht nicht aus. Sie müssen auch bei kleineren Schäden mindestens 20 Minuten lang auf den Halter warten oder ihn suchen. Danach empfiehlt es sich, die Polizei anzurufen und den Namen des aufnehmenden Beamten zu notieren. Einfach den Unfallort zu verlassen kann letztlich zu einer Verurteilung wegen Fahrerflucht führen.

Nächster Irrtum: „Nach einem Verkehrsunfall müssen die Beteiligten ihre Autos so stehen lassen.“

„Nach einem Verkehrsunfall müssen die Beteiligten ihre Autos so stehen lassen.“

Nein, wenn sie weiterfahren können, sollen die Beteiligten sogar die Straße für den Verkehr räumen. Vorher sollte man die Position der Fahrzeuge mit Kreide auf der Straße markieren und Fotos der Schäden machen. Daher gehören Kreide und eine kleine Kamera ins Handschuhfach.

Nächster Irrtum: „Wer auffährt, der ist schuld.“

„Wer auffährt, der ist schuld.“

Das ist nicht gesagt. Je nach dem Verhalten des Vorausfahrenden trifft ihn eine Teilschuld. Hat er nachweislich den Auffahrunfall provoziert, zum Beispiel durch eine vorsätzliche scharfe Bremsung, trägt der Vordermann sogar die volle Schuld.

Nächster Irrtum: „Ich darf im Auto Musik so laut hören, wie ich will.“

„Ich darf im Auto Musik so laut hören, wie ich will.“

Nicht ganz. Umgebungsgeräusche wie das Hupen anderer Verkehrsteilnehmer oder ein Martinshorn müssen noch zu hören sein. Wer mit zu lauter Musik erwischt wird, kann ein Verwarngeld bis 20 Euro zahlen.

Nächster Irrtum: „Für kurze Fahrten darf ich ein paar Leute mehr im Auto mitnehmen.“

„Für kurze Fahrten darf ich ein paar Leute mehr im Auto mitnehmen.“

Nein, egal wie kurz die Fahrt ist: Man darf nie mehr Personen mitnehmen, als im Auto Gurte vorhanden sind.

Nächster Irrtum: „Ich darf nicht mit jedem Schuhwerk Auto fahren.“

„Ich darf nicht mit jedem Schuhwerk Auto fahren.“

Das stimmt nicht. Flip-Flops im Sommer, klobige Nikolaus-Stiefel im Winter – alles ist erlaubt. Bei einem Unfall könnte die Versicherung allerdings argumentieren, dass sie wegen grober Fahrlässigkeit nicht zahlt.

Rechts überholen, wie es hier im Bild zu sehen ist, ist verboten. Aber in bestimmten Situationen ist es erlaubt, rechts vorbeizufahren.
Rechts überholen, wie es hier im Bild zu sehen ist, ist verboten. Aber in bestimmten Situationen ist es erlaubt, rechts vorbeizufahren.
dpa Lizenz
Hat der Fahrer, dem die Vorfahrt genommen wurde, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 30 Prozent überschritten, haftet er für bis zu zwei Drittel des Unfallschadens.
Hat der Fahrer, dem die Vorfahrt genommen wurde, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 30 Prozent überschritten, haftet er für bis zu zwei Drittel des Unfallschadens.
dpa Lizenz
Parken über Schachtdeckeln ist verboten und kann sogar zum Abschleppen des Fahrzeugs führen.
Parken über Schachtdeckeln ist verboten und kann sogar zum Abschleppen des Fahrzeugs führen.
dpa Lizenz
Es muss auch ein Gang eingelegt werden. Sonst macht sich der Fahrer strafbar, wenn sein Auto ins Rollen kommt und Schaden anrichtet.
Es muss auch ein Gang eingelegt werden. Sonst macht sich der Fahrer strafbar, wenn sein Auto ins Rollen kommt und Schaden anrichtet.
dpa Lizenz
Wer sein Auto an gefährlichen, engen oder unübersichtlichen Stellen regelwidrig parkt, trägt eine Mitschuld an Unfällen.
Wer sein Auto an gefährlichen, engen oder unübersichtlichen Stellen regelwidrig parkt, trägt eine Mitschuld an Unfällen.
dpa Lizenz
Vorsicht: Viele Einbahnstraßen sind für Radfahrer in beiden Richtungen freigegeben.
Vorsicht: Viele Einbahnstraßen sind für Radfahrer in beiden Richtungen freigegeben.
dpa Lizenz
Geschwindigkeitsbegrenzungen enden erst beim Aufhebungszeichen, zum Beispiel am durchgestrichenen Tempo-30-Schild.
Geschwindigkeitsbegrenzungen enden erst beim Aufhebungszeichen, zum Beispiel am durchgestrichenen Tempo-30-Schild.
dpa Lizenz
An Ampeln mit Grünpfeil muss ein Rechtsabbieger erst anhalten und auf den von links kommenden Verkehr achten.
An Ampeln mit Grünpfeil muss ein Rechtsabbieger erst anhalten und auf den von links kommenden Verkehr achten.
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Die Nebelschlussleuchte darf nur bei starkem Nebel mit Sichtweiten unter 50 Metern eingeschaltet werden.
Die Nebelschlussleuchte darf nur bei starkem Nebel mit Sichtweiten unter 50 Metern eingeschaltet werden.
dpa Lizenz
Wer den Sicherheitsabstand einhält und einen Überholvorgang mit der Lichthupe ankündigt, begeht keine Nötigung.
Wer den Sicherheitsabstand einhält und einen Überholvorgang mit der Lichthupe ankündigt, begeht keine Nötigung.
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Auf dem Seitenstreifen stehen ist nur dann erlaubt, wenn man eine Panne hat und nicht mehr weiterfahren kann.
Auf dem Seitenstreifen stehen ist nur dann erlaubt, wenn man eine Panne hat und nicht mehr weiterfahren kann.
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Schienenfahrzeuge und Linksabbieger, die sich eingeordnet haben, dürfen rechts überholt werden. An Fahrzeugschlangen darf vorsichtig rechts vorbeigefahren werden. Innerorts darf auf Straßen mit freier Fahrbahnwahl rechts schneller gefahren werden als links.
Schienenfahrzeuge und Linksabbieger, die sich eingeordnet haben, dürfen rechts überholt werden. An Fahrzeugschlangen darf vorsichtig rechts vorbeigefahren werden. Innerorts darf auf Straßen mit freier Fahrbahnwahl rechts schneller gefahren werden als links.
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Wenn die Nutzung des Standstreifens in bestimmten Verkehrssituationen nicht ausdrücklich durch entsprechende Beschilderung erlaubt ist, darf man dort nicht fahren.
Wenn die Nutzung des Standstreifens in bestimmten Verkehrssituationen nicht ausdrücklich durch entsprechende Beschilderung erlaubt ist, darf man dort nicht fahren.
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In §7 der StVO heißt es: „Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt.“
In §7 der StVO heißt es: „Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt.“
dpa Lizenz
Eine Ampel leuchtet grün.
Eine Ampel leuchtet grün.
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Nur bei ausgeschaltetem Motor darf man im Auto telefonieren – oder natürlich über eine Freisprechanlage.
Nur bei ausgeschaltetem Motor darf man im Auto telefonieren – oder natürlich über eine Freisprechanlage.
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Auch ein Anhalten, das länger als drei Minuten dauert, gilt als Parken.
Auch ein Anhalten, das länger als drei Minuten dauert, gilt als Parken.
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Die Parklücke steht nicht demjenigen zu, der sie zuerst sieht.
Die Parklücke steht nicht demjenigen zu, der sie zuerst sieht.
ADAC Lizenz
Viele Märkte lassen ihre Parkplätze zudem von Abschlepp-Firmen überwachen.
Viele Märkte lassen ihre Parkplätze zudem von Abschlepp-Firmen überwachen.
dpa Lizenz
Ist der Parkautomat kaputt, müssen Sie es zuerst beim nächsten Automaten versuchen.
Ist der Parkautomat kaputt, müssen Sie es zuerst beim nächsten Automaten versuchen.
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Die anerkannte Rechtsprechung besagt, dass im Sinne der Straßenverkehrsordnung auch ein Samstag ein Werktag ist.
Die anerkannte Rechtsprechung besagt, dass im Sinne der Straßenverkehrsordnung auch ein Samstag ein Werktag ist.
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Zuparken ist Nötigung. Wenn Sie in unmittelbarer Nähe Ihres Platzes einen anderen Parkplatz finden, kann Ihnen zugemutet werden, dort zu parken.
Zuparken ist Nötigung. Wenn Sie in unmittelbarer Nähe Ihres Platzes einen anderen Parkplatz finden, kann Ihnen zugemutet werden, dort zu parken.
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Es gilt sogar die Vorschrift, vorhandenen Parkraum optimal zu nutzen.
Es gilt sogar die Vorschrift, vorhandenen Parkraum optimal zu nutzen.
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Weder die Polizei noch betroffene Anwohner sind verpflichtet, Sie vor dem Abschleppen anzurufen.
Weder die Polizei noch betroffene Anwohner sind verpflichtet, Sie vor dem Abschleppen anzurufen.
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Zunächst einmal gilt Liegenbleiben zwar nicht als Parken, doch das Auto muss so schnell wie möglich aus dem Halteverbot entfernt werden.
Zunächst einmal gilt Liegenbleiben zwar nicht als Parken, doch das Auto muss so schnell wie möglich aus dem Halteverbot entfernt werden.
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Sie müssen auch bei kleineren Schäden mindestens 20 Minuten lang auf den Halter warten oder ihn suchen.
Sie müssen auch bei kleineren Schäden mindestens 20 Minuten lang auf den Halter warten oder ihn suchen.
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Wenn Unfallbeteiligte weiterfahren können, sollen sie die Straße für den Verkehr räumen. Vorher sollte man die Position der Fahrzeuge mit Kreide auf der Straße markieren und Fotos der Schäden machen.
Wenn Unfallbeteiligte weiterfahren können, sollen sie die Straße für den Verkehr räumen. Vorher sollte man die Position der Fahrzeuge mit Kreide auf der Straße markieren und Fotos der Schäden machen.
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Je nach dem Verhalten des Vorausfahrenden trifft ihn beim Auffahrunfall eine Teilschuld.
Je nach dem Verhalten des Vorausfahrenden trifft ihn beim Auffahrunfall eine Teilschuld.
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Umgebungsgeräusche wie das Hupen anderer Verkehrsteilnehmer oder ein Martinshorn müssen trotz Musik noch zu hören sein.
Umgebungsgeräusche wie das Hupen anderer Verkehrsteilnehmer oder ein Martinshorn müssen trotz Musik noch zu hören sein.
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Man darf nie mehr Personen mitnehmen, als im Auto Gurte vorhanden sind.
Man darf nie mehr Personen mitnehmen, als im Auto Gurte vorhanden sind.
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Flip-Flops im Sommer, klobige Nikolaus-Stiefel im Winter – alles ist erlaubt. Bei einem Unfall könnte die Versicherung allerdings argumentieren, dass sie wegen grober Fahrlässigkeit nicht zahlt.
Flip-Flops im Sommer, klobige Nikolaus-Stiefel im Winter – alles ist erlaubt. Bei einem Unfall könnte die Versicherung allerdings argumentieren, dass sie wegen grober Fahrlässigkeit nicht zahlt.
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