Bußgelder drohen Bußgelder drohen: Was Sie nicht im Auto transportieren dürfen

ehEin Auto mit 500 Litern Heizöl auf der Rückbank und im Kofferraum hat die Polizei in Thüringen aus dem Verkehr gezogen. Polizisten hatten den Wagen bei Bleicherode gestoppt und sich über starken Dieselgeruch gewundert. Im Innenraum entdeckten sie 20 volle Kanister. Der Fahrer gab an, Diesel-Treibstoff auf einem Parkplatz in Holland gekauft zu haben. Tatsächlich sei in den Kanistern jedoch Heizöl gewesen.
Nun droht dem 52 Jahre alten Fahrer eine Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung und unsachgemäßem Umgang mit Gefahrgütern.
Wo steht, was ich transportieren darf?
Das hätte der Fahrer sich ersparen können: Für den Transport von „Gefahrgut“ gilt die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB). Verstöße dagegen werden mit einem Bußgeld geahndet.
Darf ich entzündliche Dinge transportieren?
Benzin und Diesel sind leicht entflammbar, ist es Pkw-Fahrern überhaupt gestattet, entzündliche Dinge zu transportieren? „Ja, unter der Voraussetzung, dass Transport- und Verkehrsvorschriften für das transportierte Gut eingehalten werden. Dazu gehört zwingend auch das sichere Verstauen und Verzurren, die geeigneten Behälter und das Einhalten möglicherweise vorgeschriebener Maximalmengen“, erklärt Johannes Hübner vom AvD Automobilclub von Deutschland e. V.
Hannes Krämer vom ACE Auto Club Europa e.V. ergänzt, dass die zu transportierenden Güter „einzelhandelsgerecht“ verpackt sein müssen. Dies ist der Fall, wenn man beispielsweise im Baumarkt einkaufen geht.
Was ist absolut tabu im Auto?
„Abstrakt lässt sich sagen, dass Stoffe, die bei Herstellung, Verarbeitung und Lagerung Restriktionen unterworfen sind, auch nicht oder nur unter Beachtung von strengen Sicherheitsvorschriften transportiert werden dürfen. Hinzu kommen Gefahren, die von den Stoffen selbst ausgehen können“, so Hübner vom AvD.
Einen Grenzfall bilden Flüssiggas-Flaschen. „Ja, eine einzige davon darf gesichert und mit Schutzkappe mitgeführt werden, darf sich aber nicht im Aufprallbereich befinden“, erklärt Hübner.
Grundsätzlich gilt: Für fast jedes Gefahrgut gibt es Vorschriften. „Aus harmlosen Kleinmengen kann durch Transport größerer Stückzahlen ein genehmigungspflichtiges Gefahrgut werden. Etwa wenn man drei Zehn-Kilo-Campinggasflaschen oder einen ganzen Karton Nitroverdünner oder eine halbe Palette Haarspray transportiert“, so der AvD-Experte.
Diese Stoffe sind absolut tabu:
- Phosphor
- Sprengstoffe
- Munition
- radioaktive Stoffe und Abfälle
- verseuchte Gegenstände, auch kontaminierte medizinische Abfälle
- Kadaver oberhalb von Kleintiergröße
Auf der nächsten Seite erfahren Sie, was Sie lediglich in kleinen Mengen transportieren dürfen.
Was darf ich in kleinen Mengen mitnehmen?
Neben den Dingen, die komplett tabu sind, gibt es eine ganze Reihe von Flüssigkeiten und Stoffen, die nur bis zu einer bestimmten Menge transportiert werden dürfen. Natürlich gelten auch für diese die einschlägigen Vorschriften für Ladungssicherung. In kleinen Mengen sind diese Stoffe und Flüssigkeiten jedoch erlaubt:
- eine Flasche Flüssiggas
- einen Kanister Benzin oder Diesel mit maximal 20 Litern
- Kleingebinde Lösungsmittel wie Terpentin, Verdünner, Azeton etc.
- Feuerwerk in handelsüblichen Verbraucher-Kleinmengen
Wichtig: Munition ist nur erlaubt, wenn ein Waffenschein oder eine vergleichbare Berechtigung vorliegt.
Wie muss Kraftstoff verpackt sein?
„Der AvD rät, nur einen Reservekanister von maximal fünf Litern mitzuführen. Bitte nur für Kraftstoffe geeignete Kanister verwenden“, so Hübner.
Wichtig: Die Einfuhr von Kraftstoff aus einem EU-Mitgliedstaat darf nur dann energiesteuerfrei eingeführt werden, wenn er sich im Tank Ihres Fahrzeuges oder in mitgeführten Reservebehältern befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 20 Litern in den Reservebehältern von deutschen Behörden nicht beanstandet. Es sind jedoch die einzelstaatlichen Bestimmungen über den Besitz und die Beförderung gefährlicher Stoffe einzuhalten.
Wie transportiert man Haustiere?
Doch nicht nur Gegenstände oder Flüssigkeiten werden von Autofahreren durch die Gegen chauffiert, auch Tiere werden immer wieder mitgenommen. Grundsätzlich gilt dabei: Wer fährt, ist für die sichere Mitnahme des Tieres verantwortlich.
„Es muss sichergestellt sein, dass die Beherrschung des Fahrzeugs durch das Tier nicht beeinträchtigt wird“, erklärt Steffi Winter von der juristischen Zentrale des ADAC. Tiere würden verkehrsrechtlich als Ladung betrachtet und müssen während der ganzen Fahrt gesichert werden.
Zudem droht dem Fahrer ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro, wenn er vor Fahrtantritt nicht dafür gesorgt hat, dass ihn das Tier weder in seiner Sicht noch akustisch behindert (§ 23 Abs. 1 StVO). „Unter Umständen kommt bei der ungesicherten Mitnahme von Tieren auch ein Verstoß gegen die Verpflichtung der Sicherung von Ladung gemäß § 22 Abs. 1 StVO in Betracht“, so Steffi Winter. Bei Verstößen gegen diese Sicherungspflicht werden 35 Euro fällig, da sie als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Bei Gefährdung drohen sogar 60 Euro und 1 Punkt im Verkehrszentralregister.
Auch versicherungsrechtlich ist die Sicherung des Haustiers wichtig: „Nach Auffassung der Rechtsprechung ist es grob fahrlässig, beispielsweise einen Hund in einem Pkw ohne geeignete Rückhaltevorrichtung mitzunehmen. Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass ein in der Fahrgastzelle mitgeführter Hund wegen nicht kontrollierbarer Verhaltensweisen und Reaktionen beim Betrieb des Fahrzeugs eine Gefahr darstellt“, erklärt die ADAC-Expertin.


