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Bussgeld Handy am Steuer: So teuer ist der Verstoß gegen die Verkehrsordnung

Für Autofahrer in Deutschland gilt ein striktes Handyverbot. Wer trotzdem am Steuer telefoniert oder eine SMS schreibt, riskiert ein hohes Bußgeld.

06.09.2022, 11:37
Für die Nutzung des Handys am Steuer gibt es klare Regeln. Ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung kann teuer werden.
Für die Nutzung des Handys am Steuer gibt es klare Regeln. Ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung kann teuer werden. Foto: imago images/Sven Simon

Halle (Saale)/DUR/jsp – Die Benutzung des Handys am Steuer ist laut Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung offiziell verboten. Ein Verstoß kann für Autofahrer teuer werden und sogar in einem Fahrverbot enden.

Handy am Steuer – So hoch ist das Bußgeld

Die derzeit gültigen Bußgelder für die Handynutzung sind im Bußgeldkatalog zusammengefasst. Aktuell werden für die Benutzung des Handys am Steuer 100 Euro fällig und der Fahrer erhält einen Punkt in Flensburg.

Noch teurer wird es, wenn eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern bestand. Das Bußgeld beträgt dann 150 Euro und der Fahrer bekommt zwei Punkte in Flensburg sowie einen Monat Fahrverbot. Kommt es durch die Handynutzung zu einer Sachbeschädigung, bekommt der Fahrer ebenfalls zwei Punkte in Flensburg, einen Monat Fahrverbot und muss eine Strafe in Höhe von 200 Euro zahlen.

Handybenutzung auf dem Fahrrad ebenfalls verboten

Auch Radfahrer dürfen beim Fahren ihr Mobiltelefon nicht benutzen. Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro geahndet. Einen Punkt in Flensburg gibt es für Fahrradfahrer nicht.

Mit dem Handy am Steuer geblitzt

Fahrer, die bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ihr Handy am Ohr oder in der Hand halten, werden für beide Vergehen bestraft. Dabei muss die höhere Strafe komplett gezahlt werden und die niedrigere Strafe zur Hälfte. Nebenstrafen, wie zum Beispiel Punkte oder Fahrverbot, werden addiert.

Wofür darf das Handy während der Fahrt genutzt werden?

Die Regelung zur Benutzung des Handys ist in der Straßenverkehrsordnung sehr eindeutig formuliert. Nicht nur Telefonieren oder SMS-Schreiben ist verboten, sondern alles, wofür das Mobiltelefon in die Hand genommen und manuell bedient werden muss. Auch ein kurzer Blick auf das Display, um die Uhrzeit in Erfahrung zu bringen, ist verboten.

Diese Regelung gilt nicht nur beim Fahren des Autos, sondern ab dem Zeitpunkt, ab dem der Motor läuft. Die Benutzung des Handys bei einer roten Ampelphase oder im Stau ist möglich, Voraussetzung ist das Fahrzeug steht und der Motor ist abgestellt.

Telefonieren nur mit Freisprechanlage

Wer während der Fahrt telefonieren möchte, kann dies nur tun, wenn die technischen Funktionen des Autos es ermöglichen. Durch eine verbaute Telefonanlage oder eine Freisprecheinrichtung kann am Steuer telefoniert werden, ohne dass das Handy berührt werden muss.

Das Handy als Navigationsgerät benutzen – So ist es legal

Fast alle Smartphones verfügen über eine App, mit der Nutzer zu ihrem Wunschziel navigiert werden. Im Auto darf diese Funktion auch genutzt werden, wenn sich das Handy in einer entsprechenden Halterung befindet. Das manuelle Starten, Stoppen oder Ändern der Route ist während der Fahrt verboten. Dafür muss der Wagen gestoppt und der Motor ausgeschaltet werden.

Wie beweist die Polizei die Nutzung vom Handy am Steuer?

Wenn die Polizei einen Fahrer für die Nutzung eines Telefons am Steuer belangt, so ist dieser in der Beweispflicht. Sollte der Beschuldigte Widerspruch einlegen wollen, muss er beweisen, dass er das Handy während der Fahrt nicht genutzt hat.