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Reißverschlussverfahren Besondere Vorsicht beim Spurwechsel - sonst wird es teuer

Links, rechts, links, rechts – so läuft das Reißverschlussverfahren. Doch wer in die andere Spur einfädeln will, sollte im Zweifel lieber zurückstecken. Ein Gerichtsurteil zeigt, warum.

Von dpa 28.03.2025, 00:05
Zeit für das Reißverschlussverfahren: Erzwingen darf man den Spurwechsel aber nicht.
Zeit für das Reißverschlussverfahren: Erzwingen darf man den Spurwechsel aber nicht. picture alliance / Daniel Reinhardt/dpa

Essen - Wer vor Engstellen die Spur wechselt, darf das nur besonders vorsichtig machen und dabei niemanden gefährden - das gilt auch beim Reißverschlussverfahren. Ansonsten ist der Spurwechsler bei Unfällen in der Regel allein verantwortlich. Das bestätigt eine Entscheidung des Landgerichts Essen, über die der ADAC berichtet. (Az.: 13 S 41/24)

Zusammenstoß beim Spurwechsel 

In diesem Fall ging es um einen Mann, der mit seinem Auto von der linken auf die rechte Fahrspur wechselte, damit er im Bereich einer Engstelle weiterfahren konnte. Dabei stieß er mit einem Wohnmobil zusammen, das bereits auf der rechten Spur unterwegs war. 

Der Spurwechsler verklagte den Wohnmobilfahrer. Er argumentierte, der Mann mit dem Wohnmobil hätte das Reißverschlussverfahren missachtet und sei zu schnell unterwegs gewesen. Die Sache endete vor Gericht.

Der Spurwechsler ließ offenkundig zu wenig Vorsicht walten

Ohne Erfolg. Am Ende sah das Landgericht die Schuld allein beim Spurwechsler. Denn wer den Fahrstreifen wechselt, muss sicherstellen, dass er andere Verkehrsteilnehmer dabei nicht gefährdet.

Das gilt den Angaben zufolge auch in Engstellen und selbst beim Reißverschlussverfahren. Den Anscheinsbeweis, dass der Kläger dagegen verstoßen hat, konnte dieser nicht erschüttern.