Außendienst der Arbeitsagentur Außendienst der Arbeitsagentur: Kontrollen der Behörde haben ihre Grenzen
Halle/MZ/dpa. - Der Außendienst gehört zu den gravierenden Verschärfungen bei der Genehmigung von Arbeitslosengeld II (ALG II). Er soll den Missbrauch von Leistungen aufdecken. Empfänger müssen sich daher auf Hausbesuche von Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit oder der so genannten Arbeitsgemeinschaften einstellen.
Ihre Visiten müssen die Behörden aber anmelden. "Wenn jemand ohne Anmeldung vor der Tür steht, sollte man ihn nicht reinlassen", rät Franz-Georg Rips, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes. Er beruft sich auf die im Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung. Der Grund des Kontrollbesuchs sollte zudem klar benannt werden. Grundsätzlich dürfen sich Kontrolleure nach Auskunft der Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) nur eingeschränkt in der Wohnung umsehen. "Wenn jemand einen neuen Kühlschrank beantragt hat, kann nur geprüft werden, ob der alte kaputt ist", erläutert BAG-SHI-Berater Frank Jäger. Er rät, den Prüfdienst zusammen mit einem Familienmitglied zu empfangen.
Zum 1. August gelten auch für eheähnliche Gemeinschaften engere Kriterien, wenn es um die Gewährung des ALG II geht. Die Behörden gehen unter anderem dann von einer eheähnlichen Gemeinschaft aus, wenn die Partner länger als ein Jahr zusammen wohnen, gemeinsame Kinder oder ein gemeinsames Konto haben. In der Nachbarschaft Informationen über die Privatsphäre von Antragstellern oder ALG-II-Empfängern einzuziehen, widerspricht laut Rips aber dem Datenschutz (Sozialgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: S 35 AS 343 / 05 ER).
Andererseits verpflichtet das neue Gesetz ALG-II-Bezieher zur Mitwirkung bei den verschärften Kontrollen. Wer sich komplett verweigert, gerät in Betrugsverdacht - Sanktionen drohen. Ebenso dürfen ab 1. August die Behörden Langzeitarbeitslose regelmäßig zu Hause anrufen und Informationen verlangen. Frank Jäger weist daraufhin, dass Angerufene nicht zur sofortigen Auskunft verpflichtet sind. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten schwierige Dinge besser weiterhin mit dem Sachbearbeiter direkt auf dem Amt besprochen werden.