1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Arbeiten neben der Rente: Arbeiten neben der Rente: Was muss ich beachten, wenn ich mir etwas dazuverdiene?

Arbeiten neben der Rente Arbeiten neben der Rente: Was muss ich beachten, wenn ich mir etwas dazuverdiene?

Von Kerstin Metze 12.10.2015, 16:00
Wer heute exakt mit 65 in Rente gehen will, muss meist einen Abschlag in Kauf nehmen. Ist es da besser, noch zu arbeiten?
Wer heute exakt mit 65 in Rente gehen will, muss meist einen Abschlag in Kauf nehmen. Ist es da besser, noch zu arbeiten? fotolia Lizenz

Halle (Saale) - Viele ältere Menschen fühlen sich fit. Sie möchten neben ihrer Rente noch etwas dazuverdienen. Oder sie müssen ganz einfach noch arbeiten gehen, weil das Altersruhegeld gering ist. Wie verhält es sich in einem solchen Fall aber mit der Rentenzahlung? Wird sie gekürzt? Was wird angerechnet? Die MZ geht gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland wichtigen Fragen nach. Heike Prellwitz vom Bereich Grundsatz Versicherung und Rente gibt Auskunft.

Wie viel darf jemand, der eine reguläre Altersrente bezieht, hinzuverdienen?

Mit Beginn der regulären Altersrente (nach Erreichen der Regelaltersgrenze) kann unbegrenzt hinzuverdient werden.

Wie verhält es sich mit dem Hinzuverdienst bei Rentnern, die vorzeitig mit Abschlag in Rente gegangen sind, also eine vorgezogene Altersrente beziehen?

Wer seine Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, muss die für ihn maßgebende Hinzuverdienstgrenzen einhalten. Dies gilt auch für vorgezogene Altersrenten ohne Abschlag.

Zählen auch Mieteinnahmen zu den Hinzuverdiensten?

Nein, bei Alters- und Erwerbsminderungsrenten zählen Mieteinnahmen nicht zum Hinzuverdienst.

Wenn ich als Frührentner die Hinzuverdienstgrenze überschreite – wird mir die Rente dann ganz gestrichen oder nur gekürzt?

Das kommt darauf an, wie hoch Ihr Hinzuverdienst neben der Altersrente ist. Ihre Altersrente kann in Abhängigkeit Ihres Hinzuverdienstes als Voll- oder Teilrente gezahlt werden. Für eine Vollrente dürfen Sie monatlich 450 Euro brutto hinzuverdienen. Verdienen Sie mehr, kann Ihre Altersrente auch als Teilrente gezahlt werden. Das heißt, je mehr Sie hinzuverdienen, desto niedriger ist die Teilrente. Unter Umständen kann der Anspruch auf die Altersrente sogar ganz entfallen. Auskunft über Ihre Hinzuverdienstgrenzen gibt Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger. Auch im Rentenbescheid werden die geltenden Hinzuverdienstgrenzen dargestellt.

Ich bekommen eine Aufwandsentschädigung (120 Euro im Monat) für eine ehrenamtliche Tätigkeit. Hat das für mich als Frührentner Auswirkungen?

Wenn diese Aufwandsentschädigung Ihr einziger Nebenverdienst ist, hat die Aufwandsentschädigung in Höhe von 120 Euro keine Auswirkung auf Ihre Altersrente, da ein Hinzuverdienst bis 450 Euro im Monat unschädlich ist. Sollten Sie jedoch noch andere Einkünfte zum Beispiel aus einer Beschäftigung haben, die gemeinsam mit der Aufwandsentschädigung die 450 Euro Grenze überschreiten würde, könnte sich das auf Ihre vorzeitige Altersrente auswirken. Denn grundsätzlich sind auch Aufwandsentschädigungen als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Jedoch gibt es für bestimmte Personenkreise noch eine Übergangsregelung, nach der die Aufwandsentschädigung nur dann als Hinzuverdienst angerechnet wird, wenn dadurch ein Verdienstausfall ersetzt wird. Zu der Frage, ob Sie zu diesem Personenkreis gehören, sollten Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger erkundigen.

Weitere Fragen zur Rente beantworten wir auf der folgenden Seite

Ist die vorzeitige Rente bei einem Mini-Job in Gefahr?

Nein, grundsätzlich nicht, denn die Grenze für einen Minijob liegt bei 450 Euro und ist damit genauso hoch wie die Hinzuverdienstgrenze für den Bezug einer vorzeitigen Altersrente als Vollrente.

Ich bin 64 Jahre alt, beziehe Rente mit Abschlägen und habe nebenbei einen Minijob. Kann es sein, dass ich dadurch mit 65 Jahren und drei Monaten, wenn ich den Zeitpunkt des Bezuges der Regelaltersrente erreicht habe, mehr Rente bekomme?

Beziehen Sie eine Altersvollrente und üben neben dieser einen Minijob aus, sind Sie aufgrund der Altersvollrente versicherungsfrei. Somit werden keine Beiträge gezahlt. Ihre Rente bleibt auch nach dem Zeitpunkt der Vollendung der Regelaltersrente gleich. Wird die Altersrente als Teilrente gezahlt, besteht keine Versicherungsfreiheit. Die in diesen Monaten zu zahlenden Beiträge können sich dann auf die zukünftige Altersvollrente auswirken.

Ich gehe noch arbeiten. Wie viel darf ich zu meiner Witwenrente hinzuverdienen?

Bei einer Witwenrente kann unbegrenzt hinzuverdient werden. Allerdings wird das gleichzeitig bezogene Einkommen, egal ob es beispielsweise aus einer Beschäftigung oder aus Vermögenseinkommen resultiert, auf die Witwenrente angerechnet. Es gibt für Sie aber einen Freibetrag. Dieser beträgt für Witwen in den neuen Bundesländern zur Zeit 714,12 Euro monatlich. Erziehen Sie noch ein eigenes Kind, erhöht sich der Freibetrag. Für die Anrechnung wird das Bruttoeinkommen pauschal in ein Nettoeinkommen umgerechnet. Beim Bruttoarbeitsentgelt werden zum Beispiel 40 Prozent abgezogen, um ein Nettoarbeitsentgelt zu erhalten.

Übersteigt das pauschal errechnete Nettoeinkommen den Freibetrag, werden anschließend 40 Prozent des übersteigenden Betrages auf die Witwenrente angerechnet.

Beispiel:

Eine Witwe in den neuen Bundesländern hat ein Bruttoarbeitsentgelt von 1 500 Euro.

Als Nettoarbeitsentgelt würden sich 900 Euro ergeben (1 500 - 40% = 900). Es übersteigt damit den Freibetrag um 185,88 Euro (900 - 714,12 = 185,88).

Auf die Witwenrente werden 74,35 Euro angerechnet (40% von 185,88 = 74,35). Das bedeutet, dass die Witwenrente um 74,35 Euro gekürzt gezahlt wird.

Ab welchem Hinzuverdienst werden Erwerbsminderungsrenten gekürzt?

Hier gibt es unterschiedliche Hinzuverdienstregelungen. Diese sind abhängig davon, ob die Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung gezahlt wird.

Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung kann die Rente als Vollrente oder zur Hälfte gezahlt werden. Die jeweilige Hinzuverdienstgrenze wird individuell, unter Berücksichtigung der in den letzten drei Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung erzielten Bruttoverdienste, ermittelt. Wurde vor Eintritt der Erwerbsminderung nur ein geringer oder kein Verdienst erzielt, gibt es statt der individuellen Hinzuverdienstgrenze eine Mindesthinzuverdienstgrenze, bis zu der hinzuverdient werden kann. Für die Zahlung dieser Rente als Vollrente liegt die Mindesthinzuverdienstgrenze in den neuen Bundesländern zur Zeit bei 905,75 Euro. Für die Zahlung der Rente in Höhe der Hälfte liegt die Mindesthinzuverdienstgrenze in den neuen Bundesländern zur Zeit bei 1.102,65 Euro.

Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung kann die Rente statt einer Vollrente auch als 3/4-Rente, 1/2-Rente oder 1/4-Rente gezahlt werden. Für den Bezug dieser Rente als Vollrente gilt auch die Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro. Liegt der Hinzuverdienst darüber, wird die Rente in Abhängigkeit des Hinzuverdienstes als Teilrente gezahlt, natürlich unter der Voraussetzung, dass Sie weiterhin gesundheitlich voll erwerbsgemindert sind. Auch bei diesen Teilrenten wird die jeweilige Hinzuverdienstgrenze individuell ermittelt. Und genau wie bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gibt es auch Mindesthinzuverdienstgrenzen.

Die Mindesthinzuverdienstgrenzen betragen zur Zeit für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung als Teilrente in den neuen Bundesländern:

3/4-Rente 669,47 Euro

1/2-Rente 905,75 Euro

1/4-Rente 1 102,65 Euro

Was gilt für die Rente mit 63 in Bezug auf Hinzuverdienste?

Sofern hiermit die „abschlagsfreie Rente mit 63“ gemeint ist, sind für diese Rente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze ebenfalls Hinzuverdienstgrenzen zu beachten.

Der Rentenversicherer beteiligt sich ja auch an den Beiträgen zur Krankenversicherung. Ändert sich an dem Zuschuss etwas, wenn Rentner nebenbei arbeiten?

Wer neben seiner Rente hinzuverdient, für den ändert sich im Bezug auf die Beteiligung der Rentenversicherungsträger an den Krankenversicherungsbeiträgen nichts. Für gesetzlich krankenversicherungspflichtige Rentner zahlt der Rentenversicherungsträger die Hälfte des allgemeinen Krankenversicherungsbeitrages bezogen auf die Rente (zur Zeit 7,3 Prozent). Den Zusatzbeitrag sowie den Beitrag zur Pflegeversicherung trägt der Rentner allein.

Erfährt die Rentenversicherung überhaupt, dass ich neben meiner Rente noch Einkommen habe?

Zunächst ist der Rentner verpflichtet, den Rentenversicherungsträger über die Änderung seiner Einkommenssituation zu informieren.

Wird eine Beschäftigung neben dem Rentenbezug aufgenommen und erfolgt durch den Arbeitgeber eine ordnungsgemäße Anmeldung des Beschäftigungsverhältnisses, erhält auch der Rentenversicherungsträger eine Mitteilung. Diese kann vom Rentenversicherungsträger zum Anlass genommen werden, die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen zu überprüfen und gegebenenfalls überzahlte Rentenbeträge zurückzufordern.

Wenn ich zum Beispiel mit 50 Jahren viel Geld übrig habe – kann ich dann eigentlich vorsorglich etwas in mein Rentenkonto einzahlen, um später mehr Altersrente zu bekommen?

Grundsätzlich ist die gesetzliche Rente lohn- bzw. einkommensbezogen. Deshalb errechnet sich die spätere Altersrente hauptsächlich aus gezahlten Pflichtbeiträgen, die im Normalfall vom Arbeitsentgelt oder bei versicherungspflichtigen Selbstständigen vom Arbeitseinkommen während des gesamten Arbeitslebens prozentual abgeführt werden. Darüber hinaus gibt es für nicht versicherungspflichtige Personen die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zu zahlen, die sich ebenfalls rentensteigernd auswirken. Diese freiwilligen Beiträge müssen monatlich derzeit mindestens 84,15 Euro betragen und dürfen höchstens 1 131,35 Euro nicht überschreiten.

Wenn Sie beabsichtigen, eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen zu beantragen, können Sie durch eine Beitragseinzahlung diese Abschläge ganz oder teilweise ausgleichen. Dazu können Sie beim Rentenversicherungsträger eine Auskunft beantragen, wie viel Beiträge Sie dazuzahlen müssten.

Kostenloses Servicetelefon der Rentenversicherung: 0800/10004 800, weitere Informationen:

www.deutscherentenversicherung.de