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Entlastungen und Einmalzahlungen Änderungen März 2023: Welche Gesetze treten in Kraft, was kommt auf Verbraucher zu

Der März bringt für Bürger einige Veränderungen mit sich. Es treten neue Gesetze in Kraft, viele Verbraucher dürfen sich über mehr Geld freuen. Wie die Entlastungen für Verbraucher konkret aussehen und was es im März noch für Neuigkeiten gibt.

Aktualisiert: 01.03.2023, 08:26
Neue Regeln im März 2023: Was sich für Verbraucher ändert.
Neue Regeln im März 2023: Was sich für Verbraucher ändert. Fotos: dpa/Montage/mz

Magdeburg/DUR- Ab dem 1. März 2023 treten für Arbeitnehmer und Verbraucher in Deutschland einige Änderungen in Kraft. Die Energiepreisbremsen sollen für Entlastung sorgen und auch bei den Corona-Einschränkungen gibt es Veränderungen.

Das ändert sich zum März 2023: Ein Überblick

Im März treten folgende Änderungen in Kraft:

  • Das Ende weiterer Corona-Einschränkungen
  • Strom- und Gaspreisbremse
  • Die 200-Euro Energiepauschale
  • Zeitumstellung
  • Schwarze Versicherungskennzeichen

Änderungen März 2023: Ende der Corona-Einschränkungen

Ab dem 1. März 2023 entfällt die Test- und Maskenpflicht für Beschäftige und Bewohner von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Weiterhin gilt jedoch die Pflicht zum Tragen einer Maske für Besucher von Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen. Die Corona-Regelungen, die eigentlich noch bis zum 7. April gelten sollten, entfallen somit frühzeitig. Als Grund hierfür nennt die Bundesregierung die derzeit stabile Infektionslage. Auch die kostenlosen Bürgertests für alle ohne Symptome laufen zum 28. Februar 2023 aus.

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Die Strom- und Gaspreisbremse tritt zum 1. März in Kraft

Ab dem 1. März 2023 werden Verbraucher durch die Strom- und Gaspreisbremse finanziell entlastet. Und das nicht nur für den Monat März, sondern auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar. Die Strom- und Gaspreisbremse deckelt hierbei den Preis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Wer mehr verbraucht, muss darüber hinaus den Vertragspreis des jeweiligen Versorgers zahlen. Kunden erhalten die Entlastungen automatisch über die angepasste Abschlagszahlung und müssen keine weiteren Schritte ergreifen.

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Ab März 2023: Energiepauschale für Studierende

Im März soll es nun auch eine Energiepauschale für Studierende geben. Die Zahlung in Höhe von 200 Euro kann ab dem 15. März beantragt werden. Um die Energiepauschale beantragen zu können, wird ein BundID-Konto benötigt. Wann das Geld letztendlich auf den Konten der Studierenden ankommt, ist derzeit noch unklar.

Am 26. März ist Zeitumstellung: Sommerzeit

Die Sommerzeit beginnt, am 26. März werden in Deutschland wieder die Uhren eine Stunde vorgestellt. Von 2.00 Uhr auf 3.00 Uhr wird umgestellt, die Nacht ist somit eine Stunde kürzer. Das Ende der Sommerzeit ist dann der letzte Sonntag im Oktober.

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Eine weitere Änderung im März 2023: Schwarze Versicherungskennzeichen

Ab dem 1.März 2023 gelten für Mofas, Mopeds und E-Roller schwarze Versicherungskennzeichen. Diese sind bei den Versicherern erhältlich und lösen das vorherige grüne Kennzeichen ab. Damit die Aktualität des Versicherungsschutzes direkt erkennbar ist, werden die Farben der Kennzeichen jährlich gewechselt.