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Wegen Drogenbesitzes Wegen Drogenbesitzes: Strafbefehl gegen TV-Star Erol Sander

09.01.2018, 10:22
TV-Schauspieler Erol Sander („Mordkommission Istanbul“) ist nun wegen Drogenbesitzes vorbestraft.
TV-Schauspieler Erol Sander („Mordkommission Istanbul“) ist nun wegen Drogenbesitzes vorbestraft. imago stock&people

Der beliebte TV-Kommissar Erol Sander („Mordkommissar Istanbul“) hat einen Strafbefehl wegen Drogenbesitzes akzeptiert und ist damit vorbestraft.

Der 49-jährige  Schauspieler wurde offenbar im Zuge eines Scheidungsstreites mit seiner Ehefrau Caroline Goddet wegen Drogenbesitzes und häuslicher Gewalt angezeigt.

Die Staatsanwaltschaft München beantragte daraufhin Strafbefehl gegen den Schauspieler, „wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln (Marihuana) in nicht geringer Menge“ - zitiert die „Bild Zeitung“ die zuständige Oberstaatsanwältin.

Schauspieler Erol Sander wegen Drogenbesitzes vorbestraft

Weiterhin hieß es, Das Verfahren sei aufgrund eines Zugeständnisses Sanders gegen die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 25.200 Euro beendet worden. Der Vorwurf der Gewaltanwendung wird nicht weiter verfolgt.

Das Marihuana soll im Hause Sanders im Juni 2017 bei einer Hausdurchsuchung gefunden worden sein. Sander und seine Ehefrau hatten sich zuvor in einem Streit getrennt. Das Paar hat zwei Söhne (14 und 7 Jahre alt).

Der Anwalt von Erol Sander äußerte sich gegenüber der „Bild Zeitung“ so: „Mein Mandant hat weder Drogen konsumiert noch besessen. Die Vorwürfe wurden erhoben, um unserem Mandanten nach der Trennung von seiner Ehefrau Schaden zuzufügen. (...) Die Aussage der Staatsanwaltschaft, es habe ein Geständnis von Herrn Sander gegeben, ist schlicht falsch. Im Strafbefehl ist von einem Geständnis auch nicht die Rede. (...) Dennoch hat sich mein Mandant nach Abwägung aller Vor- und Nachteile dazu entschlossen, gegen den Strafbefehl kein Rechtsmittel einzulegen. Die berechtigte Aussicht auf einen Freispruch hätte die Nachteile, die mit einer monatelangen öffentlichen Berichterstattung über das Strafverfahren verbunden gewesen wären, nicht aufgewogen.“

(mz/ibo)