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"Neue Facebook-Richtlinien" "Neue Facebook-Richtlinien": Darum sind AGB-Widersprüche Quatsch

Von Lukas Hansen 05.07.2016, 12:45
Viele Facebook-Nutzer versuchen, ihre Privatsphäre-Einstellungen über Posts zu schützen.
Viele Facebook-Nutzer versuchen, ihre Privatsphäre-Einstellungen über Posts zu schützen. imago stock&people

Köln - Erneut kursieren auf Facebook Postings, in denen besorgte User den "neuen Facebook-Richtlinien" widersprechen. Und zwar „gemäß den Artikeln l. 111, 112 und 113 des Strafgesetzbuchs, geistiges Eigentum".

Blöd nur: Das Strafgesetzbuch hat gar keine Artikel, sondern Paragraphen. Aber selbst ein Blick auf die Paragraphen 111, 112 und 113 des StGB lohnt:

Direkte Gewalt gegenüber Amtsträger oder Soldaten auf Facebook? Wohl kaum. Zu rechtswidrigen Taten anstiften? Das ist schon eher über Facebook möglich. Doch was soll das mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu tun haben? Rein gar nichts.

Letzte Änderung der Datenschutzbestimmungen im Januar 2015

Und noch weniger mit einem Gesetz zum geistigen Eigentum. Das wiederum ist in Artikel 17, Absatz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union geschützt.

Aber selbst wenn man die kleineren Ungenauigkeiten bezüglich der verschiedenen Gesetzbücher, Artikel und Paragraphen beiseite lässt: Auf der Seite der Facebook-Richtlinien lässt sich innerhalb von Sekunden herausfinden, dass die letzte Änderung an den Datenschutzbestimmungen am 30. Januar 2015 vernommen wurde.

Schon damals gab es einen Aufschrei, bei dem zahlreiche Nutzer ein Bild teilten, mit dem sie den AGBs widersprechen wollten. Auf dieses Fake fiel sogar der ehemalige Entwicklungsminister Dirk Niebel rein.

Viele Facebook-User wissen mittlerweile aber auch, dass das Teilen irgendwelcher Widerspruch-Postings nutzlos ist und reagieren belustigt auf den zurückgekehrten Trend:

Wer seine Daten trotzdem so gut es geht auf Facebook schützen möchte, der kann diese Tipps befolgen:

Das Aktivitätenprotokoll listet alle Aktionen des Nutzers chronologisch auf. „Es ist nur für die eigene Chronik einsehbar und lässt sich nach bestimmten Aktivitäten filtern“, sagt ein Sprecher des Netzwerks. Diese können darüber auch rückgängig gemacht werden: Zum Beispiel ein versehentlich gesetztes „Gefällt mir“. Auch wer welchen Beitrag sehen kann, lässt sich über das Protokoll prüfen und einstellen, etwa von „Öffentlich“ auf „Freunde“.

Die Schlagzeilen von Facebook-Partys, bei denen wildfremde Menschen private Feiern stürmten, gingen durch die Medien. Dabei ist die Veranstaltungs-Funktion an sich nützlich. Nur bei der Zielgruppe sollte man aufpassen. Die ist nämlich automatisch auf „Gäste und Freunde“ eingestellt. Bei dieser Einstellung können die eingeladenen Personen auch selbst Gäste einladen. Wer sicher gehen will, wer zu der Veranstaltung kommt, wählt die Gäste über die Option „Nur eingeladene Gäste“ einzeln aus.

Die engen Freunde sollen die Urlaubsbilder sehen, die Kollegen nicht? Mithilfe von Listen ist das kein Problem. Fährt man im Newsfeed über den Namen des Freundes, wird der aktuelle Status angezeigt. Bei Nutzern, die keine Listen führen, ist dieser in der Regel „Freunde“. Mit einem Klick darauf kann das geändert werden. Auch neue Listen können erstellt werden - zum Beispiel „Arbeitskollegen“. Die so angelegten Listen finden sich am linken Rand der Startseite.

In den Privatsphäre-Verknüpfungen am oberen rechten Bereich der Chronik können nicht nur Nutzer, sondern auch Anwendungen blockiert werden. Wen permanente Einladungen zu Spielen nerven, kann dort das jeweilige Programm oder eine Werbeanzeige ausblenden. Im Newsfeed selbst lassen sich einzelne Beiträge verbergen oder Nutzer komplett ausblenden. Das geht per Klick auf das Pfeilsymbol am rechten Rand eines Beitrags und die Wahl der entsprechenden Option.

Auch in sozialen Netzwerken gelten gesetzliche Regelungen wie das Recht am eigenen Bild. Spezielle Vorsicht gilt, wenn andere Personen auf dem Foto sind. Diese müssen der Veröffentlichung zugestimmt haben. Schlimmstenfalls drohen Unterlassungsansprüche und Geldstrafen. Die Meinungsfreiheit hat ebenfalls Grenzen. Rassistische oder sexistische Kommentare können den Job kosten.

Oft erscheinen im Newsfeed reißerische Videos , die Freunde geteilt haben. Wer sich von plakativen Überschriften locken lässt, teilt die Inhalte mit seinem Klick direkt auf seiner Chronik. So landen sie dann auch im Newsfeed der Freunde. „Dieses sogenannte Clickjacking verstößt gegen unsere Richtlinien“, stellt Facebook klar. Wer sich trotzdem einmal verklickt, sollte die ungewollte Aktion über das Aktivitätenprotokoll löschen.

Wer die Beiträge eines bestimmten Menschen sehen will, muss keine Freundschaftsanfrage stellen. Hat dieser den Button „Folgen“ auf seiner Chronik, genügt schon ein Klick darauf, um künftig dessen Neuigkeiten im eigenen Newsfeed zu erhalten. Auch für das eigene Konto kann diese Option eingestellt werden. Über ihre Einstellungen erreichen Nutzer an der linken Seitenleiste den Reiter „Abonnenten“ und dort die Einstellung „Alle“.

(mit dpa)