Vertragsklausel ungültig Gericht: Netflix darf Abo-Preise nicht willkürlich erhöhen
Das Landgericht Berlin hat eine Vertragsklausel des Streaming-Anbieters Netflix für ungültig erklärt. Demnach darf der Konzern seine Abo-Preise nicht willkürlich erhöhen. Was das für Kunden bedeuten könnte.
Magdeburg/Halle (Saale)/DUR – Der Streaming-Dienst Netflix darf seine Abo-Gebühren nicht willkürlich erhöhen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Klausel ungültig: Netflix darf Preise nicht einfach erhöhen
Wie der vzbv in einer Pressemitteilung berichtet, hatte sich Netflix über eine Vertragsklausel eingeräumt, die Abo-Preise bei laufenden Verträgen „von Zeit zu Zeit“ und „nach billigem Ermessen“ zu ändern, „um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln.“
Als beeinflussende Faktoren gab Netflix unter anderem Produktions- und Lizenzkosten, Kosten für Personal, Marketing, Finanzierung oder IT-Systeme an. Laut dem Landgericht Berlin seien die Bedingungen für Preisanpassungen jedoch nicht ausreichend transparent. Es müsse klare und verständliche Kriterien geben, damit Kunden die Änderungen nachvollziehen können.
Da der Konzern weltweit agiert, sei zudem unklar, welche Kosten die in Deutschland geforderten Preise beeinflussen.
Netflix legt Berufung ein: Was bedeutet das für Kunden?
Für Netflix-Kunden hat das zunächst keine Auswirkungen. Der Streaming-Anbieter hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Allerdings hat die vzbz schon einmal erfolgreich gegen Netflix geklagt:
Die damals kritisierte Klausel enthielt laut dem Verband überhaupt keine Kriterien für Preisänderungen. Sie wurde bereits im Dezember 2019 für unzulässig erklärt. Das entsprechende Urteil ist inzwischen rechtskräftig.