"GEZ-Verweigerer" GEZ-Verweigerer: Was passiert wenn der Rundfunkbeitrag nicht gezahlt wird

Sieglinde Baumert saß seit Anfang Februar im Gefängnis. Die 46-jährige Metallarbeiterin aus Thüringen wurde an ihrem Arbeitslatz verhaftet, weil sie sich seit drei Jahren weigert, die Rundfunkgebühr zu zahlen.
Dann kam die Erzwingungshaft in der JVA Chemnitz. Das kann ein halbes Jahr dauern. Am Mittwoch meldet „rp online“ aber, dass Baumert wieder frei sei. Die Hintergründe dafür sind bislang unklar.
Zahlen und aufgeben wollte die Frau nicht, wie sie in einem Interview mit der „Welt“ verkündet hatte: „Mit meiner Unterschrift würde ich die Rechtmäßigkeit der Zwangsgebühren bestätigen. Das will ich nicht. Ich kann nicht verantworten, dass ich diesen Rundfunk mitfinanziere.“
Sieglinde Baumert ist nicht allein mit ihrer totalen Ablehnung. Unter Rechtspopulisten ist der öffentliche-Rundfunk verhasst, bei Pegida in Dresden wird regelmäßig dagegen gewettert, als seien ARD und ZDF die Pest.
Auch die stellvertretende AfD-Vorsitzende will nicht. Die GEZ hat das Konto von Beatrix von Storch gepfändet. Sie weigert sich, die Rundfunkgebühren von 17,50 Euro pro Monat zu bezahlen. „Nun ist es passiert. Die GEZ hat zugeschlagen¨– und mein Konto gepfändet. Am 1. April, wie ich gerade erfahre“, schrieb sie am Montag auf Twitter.
Was zuerst wie ein Aprilscherz von ihr klang, war wohl keiner. Sie war in der Sendung „Neo Magazin Royale“ mit einem Lied veräppelt worden. „Mit staatlichen Zwangsgebühren finanziertes Propagantainment oder ist das schon Unterhaltungshetze? Warum ich GEZ nicht freiwillig bezahle? Wegen solcher unfasslicher Beiträge zur Aufstachelung irgendwelcher Knallköppe...“, schrieb sie auf Facebook.
Spielregeln wie im normalen Geschäftsverkehr
Was passiert, wenn man nicht zahlt? Die Spielregeln sind dieselben wie im normalen Geschäftsverkehr. Wer den Gebührenbescheid ignoriert, dem passiert, was jedem widerfährt, der seine Rechnungen ignoriert: Mahnungen flattern ins Haus. Werden auch die nicht gezahlt, kommt der Vollstreckungsbescheid. Im Extremfall wird Lohn gepfändet oder der Gerichtsvollzieher und Inkassomann stehen vor der Tür.
Hat jemand länger als ein halbes Jahr nicht gezahlt, ist das eine Ordnungswidrigkeit, für die es wieder Bußgeld geben kann. Am Ende steht die Erzwingungshaft wie bei der Thüringerin, die allerdings auf ein halbes Jahr begrenzt ist. Wird allerdings weiterhin nicht gezahlt, geht die juristische Mühle wieder von vorn los.