Radio Radio: Webchannels mit GEZ-Gebühren?
Leipzig/dpa. - Ein im Auftrag der Sender erstelltes Gutachten einesKölner Rechtsanwalts komme zu dem Ergebnis, dass diese nicht denAnforderungen des Rundfunkstaatsvertrages im Drei-Stufen-Testentsprechen, teilten die Sender am Mittwoch mit. So tragen etwa dasgeplante Angebot «Jump interaktiv» ebenso wie die 13 Webchannels desMDR nicht zum publizistischen Wettbewerb im Sendegebiet bei, da essich überwiegend um reine Musikprogramme mit wenig regionalen Bezügenhandle. Der Stufen-Test soll Wettbewerbsverzerrungen verhindern.
Das Gutachten über MDR-«Telemedienkonzepte», das laut Mitteilungam Dienstag dem MDR-Rundfunkrat übergeben wurde, bemängelt auch dieInformationen über den finanziellen Aufwand für die Online-Angebote.Es würden nur ungenaue Beträge pro Jahr genannt, und damit werde diegesetzlich geforderte Transparenz unterlaufen. Ein weitererKritikpunkt sind «geplante Ratgeber- und Service-Elemente ohne Bezugzur Sendung». Diese müssten sofort von den Webseiten entfernt werden,forderten die Privatsender. Die Telemedienkonzepte dürften vomRundfunkrat nicht genehmigt werden.