Prozess um Moderator Prozess um Moderator: Jörg Kachelmann greift an

frankfurt (main)/dpa. - Der Zivilprozess um Schadenersatzforderungen von Jörg Kachelmann an seine Ex-Geliebte geht hinter verschlossenen Türen weiter. Das Frankfurter Landgericht kündigte an, dass die Öffentlichkeit morgen erneut ausgeschlossen werde.
Auch Kachelmann selbst wird nicht dabei sein, wenn seine Anwältin Anne Marie Welker über die geforderten mehr als 13 000 Euro Schadenersatz verhandelt. Der 54-Jährige ist "terminlich" verhindert.
Der Schweizer Moderator verlangt das Geld für Gutachten, mit denen er sich im Strafprozess gegen den Vorwurf der Vergewaltigung seiner Ex-Geliebten verteidigt hatte. Sollte er damit Erfolg haben, könnten weitere Klagen folgen. Das Mannheimer Landgericht hatte Kachelmann im Mai 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Als Kläger in dem Frankfurter Zivilprozess muss Kachelmann nun - anders als im Strafverfahren - beweisen, dass seine Ex-Freundin ihn zu Unrecht beschuldigt hat.
Die gerichtliche Feststellung seiner Unschuld dürfte wohl der wesentliche Zweck der Klage sein. Denn das Mannheimer Landgericht hatte Kachelmann zwar freigesprochen, aber nur, weil die Richter nicht von seiner Schuld überzeugt waren. Dass Claudia D. gelogen hat, darauf wollten sie sich nicht festlegen.
Ob die Frankfurter Zivilkammer noch einmal Beweise zu der fraglichen Nacht vom 8. auf den 9. November 2010 erhebt, ist unklar. Zunächst müssten beide Seiten persönlich gehört werden, sagen Beobachter. Dafür werde es sicherlich einen weiteren Termin geben. Der Anwalt von Kachelmanns Ex-Geliebter, Manfred Zipper, sagte, beide Seiten könnten jetzt Einigungsvorschläge austauschen. Er strebt "eine Gesamterledigung aller Ansprüche" an - also auch für andere Verfahren. Kachelmanns Anwälte äußerten sich nicht.