Literatur Literatur: Klage gegen Maxim Billers «Esra» abgelehnt

Karlsruhe/dpa. - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine weitereKlage gegen den inzwischen verbotenen Roman «Esra» von Maxim Billerabgewiesen. Das Karlsruher Gericht lehnte einen eigenenUnterlassungsanspruch der Mutter von Billers Ex-Freundin ab. Sie warim Roman als herrschsüchtige, psychisch kranke Alkoholikerin Lalegeschildert worden und sah sich dadurch diffamiert. In diesem Fallhabe die Kunstfreiheit Vorrang, befand der BGH.
Für das Buch hat das Urteil keine Konsequenzen mehr, weil dasBundesverfassungsgericht im Oktober 2007 dessen Erscheinen bereitsuntersagt hatte. Das stark autobiografische Werk verletzte demnachdas Persönlichkeitsrecht von Billers früherer Lebensgefährtin, weilsie eindeutig in der Romanfigur «Esra» erkennbar war und der Romanintimste Details zwischen der Romanfigur und dem Ich-Erzähler Adamschilderte.
Allerdings ist beim Landgericht München I noch eine 50 000-Euro-Entschädigungsklage der Mutter anhängig. Ihre Aussichten, dort Erfolgzu haben, dürften nach der Niederlage in Karlsruhe gesunken sein.Laut BGH ist die Figur der Lale sehr viel stärker verfremdet als dieder Esra, weshalb die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts derMutter weniger schwerwiegend sei. (Az: VI ZR 252/07 vom 10. Juni2008)
Damit neigt sich der jahrelange Rechtsstreit um den 2003 im KölnerVerlag Kiepenheuer & Witsch erschienenen Roman dem Ende zu. Land- undOberlandesgericht in München hatten das Erscheinen des mehrfachentschärften Buches zunächst untersagt. Der BGH hatte dieseEntscheidung im Jahr 2005 bestätigt, wurde aber vomVerfassungsgericht teilweise revidiert: Der Mutter gestanden dieVerfassungsrichter keinen eigenen Anspruch zu, obwohl sie ebenfallserkennbar und zudem äußerst negativ dargestellt war.
BGH-Vizepräsidentin Gerda Müller deutete in der Verhandlung amDienstag bereits an, dass ihrem Senat nach dem höchstrichterlichenSpruch nicht mehr viel Spielraum bleibe. Der Kläger-Anwalt AxelKortüm erhob dagegen schwere Vorwürfe gegen Biller: Die gezieltenegative Verfremdung seiner Mandantin in dem Roman sei ein deutlichesZeichen dafür, «dass es sich um eine Abrechnung mit der Klägerinhandelt».