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Juristischer Vergleich Juristischer Vergleich: Feininger für Amerika

Von Christian Eger 21.06.2007, 17:44

Halle/Quedlinburg/MZ. - Dieses war der zweite Streich. Und niemals mehr soll ein dritter Streich folgen. So jedenfalls versicherten es am Donnerstag in Halle die streitenden Parteien, die an dem Zustandekommen des juristischen Vergleichs beteiligt waren, der zwischen den Erben des deutsch-amerikanischen Malers Lyonel Feininger (1871-1956) und denen des in Quedlinburg ansässigen Juristen, Architekten und Kunstsammlers Hermann Klumpp (1902-1987) ausgehandelt worden ist. Ein Vergleich unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Nahezu 200 Papierarbeiten Feiningers müssen nach Amerika an den "Nachlass Feininger" übergeben werden. Bildwerke, die der Sammlung der 1986 gegründeten und seit 2006 zur Stiftung Moritzburg gehörenden Feininger-Galerie in Quedlinburg entnommen werden. Die verdankt ihren Bestand an nunmehr immerhin noch rund 1 100, vorwiegend grafischen Feininger-Arbeiten einer Dauerleihgabe der Familie Klumpp, deren Eigentum die Sammlung nach wie vor ist.

Man habe sich durch den Vergleich einen "kostspieligen, langwierigen und arbeitsaufwändigen Prozess erspart", sagte die Direktorin der Stiftung Moritzburg, Katja Schneider. Das meinen die Anwälte auch. Eine "richtig schöne, knackige Auseinandersetzung in Höhe eines Mordsstreitwertes" sei das geworden, sagte Christian Bernet als Vertreter der Klumpp-Erben.

Das Gesicht gewahrt

Im Prozess-Fall hätte es für eine der Parteien geheißen "alles oder nichts", meinte Feininger-Anwalt Winfried Bullinger. So hätten beide Seiten ihr Gesicht wahren können. Ein zügig ausgehandeltes Ergebnis: Erst vor einem Vierteljahr waren die Forderungen der Erben laut geworden. Über deren äußeren Auslöser wollte sich Bullinger nicht äußern, nicht zuletzt aus persönlicher Rücksicht auf den letzten lebenden Feininger-Sohn, den 97-jährigen Maler T. Lux Feininger.

Im Blick auf die öffentliche Erregung über die in Berlin vorgenommene Rückgabe des Kirchner-Gemäldes "Berliner Straßenszene" (1913) an die Erben der ursprünglichen Eigentümer, habe man sich für den nach außen lautlosen Weg entschieden, sagte Schneider. Und jetzt sei "ein- für allemal eine Fortsetzung der juristischen Auseinandersetzung" ausgeschlossen, erklärte Kultusminister Jan-Hendrik Olbertz. Diese hat eine lange Geschichte und führte bereits 1984 zur Übergabe von 49 Feininger-Gemälden nach Amerika. Was wird die Feininger-Galerie verlieren? Druckgrafiken hauptsächlich - Holzschnitte, Radierungen, Lithografien -, von denen aber jeweils mehrere Abzüge in der Sammlung vorhanden sein sollen, wie Moritzburg-Kustos Wolfgang Büche erklärte, der die Auswahl vornahm. Zudem sieben Aquarelle, die überwiegend den Maler-Söhnen gewidmet sein sollen. Für die Sammlung insgesamt kein Verlust an Qualität und Substanz, sagte Katja Schneider.

Schau in Halle geplant

Zum Marktwert der zurückzugebenden Blätter wollte sich Schneider nicht äußern. Nur, dass die Angabe "mehrere Millionen Euro" zu hoch gegriffen sei, war von Wolfgang Büche zu hören. Der Vergleich macht nunmehr aber auch vieles möglich. Erstmals können die Feininger- und Klumpp-Erben als Partner miteinander arbeiten. Die Galerie kann die Feininger-Bilder als Reproduktionen vertreiben und vermarkten, selbst weltweit für sich als Sammlung werben. Eine Ausstellung der in Amerika entstandenen Werke Feiningers in der Moritzburg sei geplant, sagte Schneider. Vor dem Vergleich wäre das unmöglich gewesen.