Zeitumstellung: Aus Sommer- wird Winterzeit
Braunschweig/dpa. - Zweimal im Jahr werden in Deutschland und weiten Teilen Europas die Uhren jeweils eine Stunde vor- oder zurückgestellt. Das ist gesetzlich festgeschrieben - im Zeitgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Auch die beiden Tage für die Umstellung sind genau festgelegt: Jeden letzten Sonntag im März werden die Uhren um eine Stunde vorgedreht, es gilt die Sommerzeit. Sie bleibt bis zum letzten Sonntag im Oktober aktuell. Deshalb werden in der Nacht zu Sonntag (25. Oktober) die Uhren durch den Wechsel von Sommer- zu Winterzeit um eine Stunde zurückgestellt.
Die jetzt gültige Regel zur Zeitumstellung wurde in Deutschland 1980 eingeführt. Im Jahr 1994 wurden die unterschiedlichen Regelungen zur Sommer- und Normalzeit in der Europäischen Union vereinheitlicht. Sie gilt seitdem mit kleinen Ausnahmen wie den Kanaren oder den Azoren in allen EU-Mitgliedsstaaten.
Die Zeitumstellung kann nach Angaben der Techniker Krankenkasse (TK) vor allem unruhigen Schläfern Probleme bereiten. «Der Wechsel von Sommer- auf Winterzeit stört besonders den Biorhythmus der Menschen, die ohnehin schlecht schlafen können», teilte die TK mit. Jede zweite Frau und jeder vierte Mann in Deutschland hat nach einer Forsa-Umfrage Probleme mit dem Schlaf. Die TK rät, auf die innere Uhr zu hören und nicht krampfhaft im Bett zu bleiben. Der Körper sollte sich schrittweise an die neue Zeit gewöhnen können.