Zahnbehandlung abgelehnt: Heilplan ist kostenlos
Berlin/dpa. - Zahnärzte dürfen von gesetzlich Versicherten kein Geld für die Erstellung eines Behandlungsplans verlangen. Das gilt auch dann, wenn der Patient den Therapievorschlag ablehnt.
«Ein Heil- und Kostenplan, der bei der Kasse eingereicht wird, ist für den gesetzlich versicherten Patienten nicht kostenpflichtig», erklärt Reiner Kern von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) in Berlin. «Lehnt der Patient den erstellten Behandlungsplan ab, ist das für den Arzt zwar ärgerlich, weil er großen Aufwand hatte. Aber Geld darf er auch dann nicht verlangen.»
Gleiches gelte für Kostenvoranschläge, die im Normalfall nicht bei der Kasse eingereicht werden - zum Beispiel wenn der Patient ein Keramik-Inlay statt eine von der Kasse bezahlte Amalgam-Füllung wünscht. «Mit dem Voranschlag hat der Patient im Voraus weitgehend Klarheit über die Kosten der Therapie», so der Experte.
Den Kostenvoranschlag sollte ein Zahnarzt nach bestem Wissen und Gewissen erstellen. Es gibt aber keine Regelung, wonach der Mediziner in der Endabrechnung - ähnlich wie ein Handwerker - nur einen maximalen Satz auf den Kostenvoranschlag aufschlagen darf. Weicht die Endrechnung stark von der vorangegangenen Schätzung ab, sollte sich der Patient dies allerdings vom Arzt erläutern lassen, rät Kern.
Heil- und Kostenpläne, wie sie etwa für Zahnersatz oder eine umfangreiche Zahnfleischbehandlung erstellt werden, haben ein standardisiertes Aussehen: Sie müssen den zahnmedizinischen Befund sowie die zu erwartenden Zuschüsse der Krankenkasse enthalten. Gleichzeitig wird der Patient über die voraussichtlichen Gesamtkosten der geplanten Behandlung informiert. Zum Vergleich erhält er in einem Beiblatt noch eine Aufstellung der Kosten und des Eigenanteils bei Beschränkung auf die Regelversorgung.
Kommt es zu Unstimmigkeiten mit dem Zahnarzt, helfen die zahnärztlichen Patientenberatungsstellen, die es in jedem Bundesland gibt. Sie werden von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen oder den Landeszahnärztekammern betrieben, mancherorts auch zusammen.
Wer sich die zweite Meinung eines Zahnarztes zum Thema Zahnersatz einholen will, findet Hilfe auf der Internetseite «zahnarzt-zweitmeinung.de». Der Vorteil: Die Mediziner, die dort ihre Meinung äußern, dürfen den betreffenden Patienten mindestens zwei Jahre nicht selbst behandeln. «Das heißt, sie haben keine wirtschaftlichen Interessen und sind in ihrer Beratung ökonomisch neutral», sagt Kern.
Zweite Meinung zum Thema Zahnersatz: www.zahnarzt-zweitmeinung.de
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): www.kzbv.de