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Wohnung unter Wasser Wohnung unter Wasser: Arbeitnehmer haben Recht auf freie Tage

04.06.2013, 10:21
Hochwasser in Sachsen: Die Anzahl der freien Tage richtet sich danach, wie groß die Schäden zu Hause sind.
Hochwasser in Sachsen: Die Anzahl der freien Tage richtet sich danach, wie groß die Schäden zu Hause sind. dpa Lizenz

Angestellte müssen nicht zur Arbeit gehen, wenn ihre Wohnung vom Hochwasser betroffen ist. „Mitarbeiter haben einen Anspruch auf ein paar freie Tage, um ihre Angelegenheiten zu regeln“, sagt Prof. Jobst-Hubertus Bauer. Arbeitnehmer müssten nicht befürchten, dass der Vorgesetzte ihnen die freien Tage als Urlaub anrechnet oder ihnen das Gehalt kürzt. „Das wäre rechtlich unzulässig“, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart.

Die Anzahl der freien Tage richtet sich danach, wie groß die Schäden zu Hause sind. Wer etwa Wasser in den Wohnräumen hat, dürfe durchaus drei bis vier Tage vom Job fernbleiben. Bei einem überfluteten Keller reichen vermutlich schon ein oder zwei Tage, um das Notwendigste zu regeln, so der Jurist.

Damit Betroffene mit ihrem Arbeitgeber keine Probleme bekommen, sollten sie ihn sofort telefonisch informieren, erläutert Prof. Bauer. In einem zweiten Schritt können sie dann mit ihm klären, wie viele Tage sie zu Hause bleiben dürfen.

Vorgesetzte über Verspätung informieren

Wer wegen einer Hochwassersperrung zu spät zur Arbeit kommt, muss keine Angst vor einer Abmahnung haben. „Das wäre unzulässig“, sagt Prof. Bauer. Für Naturkatastrophen dürfe der Arbeitnehmer nicht zur Verantwortung gezogen werden. Um keine Probleme zu bekommen, sollten Mitarbeiter ihren Chef aber auch in diesem Fall schnell informieren.

Zugleich sei es aber rechtlich zulässig, dass der Vorgesetzte den Lohn des Mitarbeiters anteilig um die durch die Verspätung verlorene Zeit kürzt, erläutert Prof. Bauer. Dem Arbeitgeber soll durch die Naturkatastrophe kein Nachteil entstehen. Eine Gehaltskürzung sei in der Praxis aber eher unüblich. (dpa)