Weiterbildung Weiterbildung: Mehr Geld beim Meister-Bafög
FRANKFURT (Main)/DPA. - Damit es daran nicht scheitert, gibt es das Meister-Bafög. Es trägt den größten Teil der Kosten für die Weiterbildungsmaßnahme sowie einen Teil derjenigen für den Lebensunterhalt. Vom 1. Juli an gelten dabei einige neue Regeln.
So kann das Meister-Bafög künftig auch von Berufsgruppen in Anspruch genommen werden, für die das bisher nicht möglich war: Nach Angaben von Inken Voß von der KfW-Bankengruppe in Frankfurt am Main werden Fortbildungen in der Altenpflege und die Aufstiegsfortbildung zum Erzieher nun finanziell vom Staat unterstützt. Außerdem wird künftig auch denjenigen unter die Arme gegriffen, die bereits eine Fortbildung absolviert und selbst bezahlt haben, sich jedoch weiter qualifizieren wollen. Bislang wurde nur die erste Aufstiegsfortbildung gefördert.
Auch Existenzgründer profitieren Voß zufolge künftig stärker vom neuen Gesetz. Sie erhalten bereits bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters oder eines Auszubildenden einen Darlehensteilerlass in Höhe von 33 Prozent. Bislang mussten mindestens zwei Menschen auf Dauer eingestellt werden, um einen Teilerlass zu bekommen.
Mehr als 130 000 Handwerker und andere Fachkräfte haben im Jahr 2007 Meister-Bafög beantragt. Eine Altersgrenze gibt es nicht. In der Regel erhalten die Geförderten nach Darstellung des Bundesbildungsministeriums einen staatlichen Zuschuss und haben Anspruch auf ein Darlehen der KfW-Bankengruppe mit günstigen Konditionen. Will also ein Maurergeselle einen Meisterkurs absolvieren, werden 30,5 Prozent der Kosten für den Lehrgang und die Prüfung vom Staat übernommen.
"Die Auszahlungsphase beträgt maximal vier Jahre", erläutert Inken Voß. Die KfW ist die Institution, die nach der Bewilligung der Anträge die privatrechtlichen Darlehensverträge ausgibt. "Die Förderung ist auch abhängig von den persönlichen Verhältnissen. Bei Vollzeitmaßnahmen kann ein Unterhaltsbeitrag - ebenfalls aus staatlichem Zuschuss und Darlehen - in Anspruch genommen werden", ergänzt Voß. Bei dieser Hilfe zur Finanzierung des Lebensunterhalts kommt es auf den Familienstand und die Anzahl der Kinder an.
Durch die zum 1. Juli in Kraft tretende Gesetzesänderung ergeben sich auch einige Änderungen beim Unterhaltsbedarf. Wer Single ist, bekommt derzeit einen Zuschuss von 202 Euro pro Monat; hinzu kommt ein Darlehensanspruch in Höhe von 412 Euro, insgesamt sind es also höchstens 614 Euro. Zur Jahresmitte steigt dieser Satz auf 675 Euro. Auch wer Kinder hat, soll noch mehr finanzielle Unterstützung bekommen: Der Kinderzuschlag steigt von 179 Euro auf 210 Euro pro Monat und wird künftig zu 50 Prozent bezuschusst, statt wie bisher als Darlehen gewährt. Außerdem erhalten Alleinerziehende einen Kinderbetreuungszuschlag von bis zu 113 Euro pro Kind im Monat als Zuschuss.
Weitere Informationen im
Internet: www.meister-bafoeg.info