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Was ist dran? Was ist dran?: Stiftung Warentest wirft Halloren eine Mogelpackung vor

Von Jessica Quick 30.11.2017, 12:51
Das bekannteste Produkt der Hallenser sind die Halloren Kugeln.
Das bekannteste Produkt der Hallenser sind die Halloren Kugeln. dpa Lizenz

Halle (Saale) - Mogelpackung-Alarm bei Halloren: „Neu, mehr Inhalt“, wirbt die hallesche Schokoladenfabrik Halloren seit kurzem auf  der Verpackung ihrer Sahne-Cacao-Classik-Kugeln mit 156 Gramm Inhalt. Für die Neuerung hat sie keinen Beifall geerntet. „Was für Hallunken“, schreibt etwa ein User auf der Community-Plattform Reddit. Und auch der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „test“  (Ausgabe 12/2017) beschwert sich ein Leser aus Warnemünde, dass die neuen Halloren-Kugeln in einer Mogelpackung stecken würden. Stiftung Warentest bestätigt: Die neue Packung sei doppelt so groß wie die alte, enthalte aber nur drei Pralinen mehr.

Halloren: Preis in alter und neuer Packung ist so gut wie identisch

Was aber ist dran an den Schummelvorwürfen? Die Mitteldeutsche Zeitung hat nachgerechnet: In der neuen Packung kosten 156 Gramm Schokokugeln 1,29 Euro. Für die traditionelle Schachtel mit 125 Gramm bezahlen Halloren-Freunde 1,05 Euro. Pro Gramm sind das demnach in der neuen Packung 0,83 Cent  und in der alten 0,84 Cent. Halloren betrügt also keineswegs. Der Preis ist so gut wie identisch.

Dennoch: Dass Verbraucher an der Nase herumgeführt werden, ist nicht neu. So ist zuletzt der Nahrungsmittelhersteller Alete für den Negativpreis «Goldener Windbeutel» ausgewählt worden, weil die  Babykekse der Firma 25 Prozent Zucker enthalten und Karies fördern. Entgegen Empfehlungen von Medizinern biete das Unternehmen die Knabberei für Säuglinge ab dem achten Monat an, kritisierte die Verbraucherorganisation Foodwatch.

Nicht klar geregelt, in welchem Verhältnis Inhalt und Verpackungsgröße stehen dürfen

Um Transparenz zu fördern, lobt auch die Verbraucherzentrale regelmäßig Mogelpackungen aus, für die Kunden mehr zahlen müssen, als auf den ersten Blick ersichtlich ist. Laut Mess- und Eichgesetz liegt eine Mogelpackung vor, wenn eine Fertigpackung eine größere Füllmenge und damit ein besseres Preis-Leistungsverhältnis vortäuscht. Gesetzlich ist jedoch nicht klar geregelt, in welchem Verhältnis Inhalt und Verpackungsgröße zueinander stehen dürfen. In der Praxis gehe man aber bei mehr als 30 Prozent Freiraum in der Verpackung von einer Täuschung des Verbrauchers aus, schreibt die Verbraucherzentrale auf ihrer Website www.Lebensmittelklarheit.de.

Auf der Mogelpackungsliste der Verbraucherzentrale ist die hallesche Schokoladenfabrik Halloren nicht aufgeführt. (mz)