Fachkräftemangel Viele ausländische Arbeitskräfte klagen über Diskriminierung
Ausländische Arbeitskräfte sollen helfen, den Fachkräftemangel in Deutschland zu bekämpfen. Eine Studie gibt Aufschluss darüber, wo sie Diskriminierung erfahren - und welche Hürden es sonst gibt.
Nürnberg - Viele Arbeitskräfte aus dem Ausland spüren in Deutschland Diskriminierung und hohe Einwanderungshürden. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg.
Etwa 56 Prozent der ausländischen Fachkräfte berichten demnach von Diskriminierung in mindestens einem Lebensbereich - vor allem bei der Wohnungssuche. Weniger häufig hätten die Befragten im Umgang mit Institutionen wie Schulen, Einrichtungen des Gesundheitssystems oder der Polizei Diskriminierungen geschildert. Gut ein Fünftel fühle sich jedoch beim Umgang mit Ämtern oder Behörden benachteiligt. Es bestünden erhebliche Herausforderungen bei der sozialen Integration, folgerten die Forschenden des IAB.
Bürokratische Hürden weiterhin hoch
Trotz der gesetzlichen Änderungen infolge des Fachkräfte-Einwanderungsgesetzes (FEG) gebe es weiterhin bürokratische Hürden bei der Visumserteilung, der Anerkennung beruflicher Abschlüsse und bei familiären Fragen: „Es ist wichtig anzuerkennen, dass Einwanderungsentscheidungen oft gemeinschaftlich von Familien getroffen werden“, sagte IAB-Experte Boris Ivanov laut Mitteilung.
„Eine ganzheitliche Betreuung des Einwanderungsprozesses“, der auch die Jobsuche von Partner oder Partnerin, die Kinderbetreuung und Wohnungssuche berücksichtige, könnte die Einwanderung nach Deutschland unterstützen, sagte IAB-Forscherin Tanja Fendel.
Als häufigste Quelle, um sich über Deutschland als Einwanderungsland zu informieren, wurden persönliche Kontakte zu Menschen genannt, die bereits in Deutschland leben. „Deren Erfahrungen können damit entscheidend zur Wahrnehmung Deutschlands als attraktives Ziel für Fachkräfte beitragen“, sagte Ivanov.
Hoher Anteil an jungen Menschen
Zwischen 2010 und 2019 stieg laut IAB die Erwerbsmigration aus Nicht-EU-Staaten von 30.000 auf 64.000 Menschen pro Jahr. Während der Pandemie gab es einen Rückgang, 2023 lag die Zahl bei 72.000. Der Anteil von jüngeren Menschen zwischen 18 und 31 Jahren, die nach Einführung des Gesetzes einen Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken erhielten, stieg von 42 Prozent auf 61 Prozent.
Das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz aus dem Jahr 2020 soll Menschen aus Drittstaaten die Einwanderung nach Deutschland erleichtern, um hier zu arbeiten und den Fachkräftemangel zu dämpfen.