Versicherung: Auch Partyraucher gelten als Raucher
Hamburg/dpa. - Auch sogenannte Partyraucher müssen ihre Gewohnheit der Versicherung gegenüber erwähnen. Denn zum Beispiel bei einer Risikolebensversicherung sind für Raucher und Nichtraucher unterschiedlich hohe Prämien vorgesehen.
Den meisten Unternehmen gelte nur als Nichtraucher, wer länger als ein Jahr lang nicht zur Zigarette gegriffen hat, erläutert der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Der Partyraucher werde also in der Rubrik «Raucher» geführt - und zahlt mitunter das Doppelte. Wer die gesundheitsschädliche Gewohnheit verschweigt, riskiere Leistungskürzungen.