Verkauf von Erbstücken Verkauf von Erbstücken: Auktionshäuser können eine Lösung sein

Hamburg/Köln/dpa. - Tante Frieda bedachte im Testament ihren Neffen Frank mit dem Inventar aus dem privaten Arbeitszimmer ihres verstorbenen Vaters. Doch der Erbe stand vor einem Problem: Wohin mit den schweren Eichenmöbel, voluminösen Lampen und Ölgemälden in wuchtigen Rahmen? Für den Sperrmüll erschienen ihm die alten, gut erhaltenen Stücke zu schade, in der eigenen Wohnung war kein Platz. Der Tipp eines Freundes lautete: Versuch' es in einem Auktionshaus.
«Wir stellen fest, dass die Nachfrage nach der Bewertung von Gegenständen im Rahmen der Nachlassangelegenheiten zunimmt», sagt Lars Koch, Geschäftsführer des Auktionshauses Schopmann in Hamburg. Ein Gang durch die Räume, in denen die zu versteigernden Objekte - alte Möbel, Bilder, Schmuck, Porzellan - ausgestellt sind, gestattet einen Blick in die Hinterlassenschaften und ihre aktuelle Preise. Ein großer Eckschrank aus der Mitte des 19. Jahrhunderts, Mahagoni furniert, soll für 1200 Euro bei der nächsten Auktion ausgerufen werden. Eine fast ebenso alte, gut zwei Meter breite Barockvitrine kommt mit 2600 Euro ins Angebot.
Wer sich von Gegenständen, die noch einen Erlös versprechen, trennen will, hat viele Möglichkeiten - beispielsweise ein Angebot per Kleinanzeige aufgeben und dann mit Käufern auf eigenes Risiko verhandeln. Oder auf dem nächsten Flohmarkt einen Stand mieten und sein Glück versuchen. Eine andere Alternative wäre, sich an einen Antiquitätenhändler zu wenden. Wer jedoch den Wert seiner Ware nicht kennt, kann bei all diesen Geschäften schnell übervorteilt werden.
Faire Preise versprechen die Auktionshäuser: «Wir vertreten die gleichen Interessen wie die Einlieferer», sagt Markus Eisenbeis, Vizepräsident des Bundesverbandes deutscher Kunstversteigerer und Gesellschafter der VAN HAM Kunstauktionen in Köln. «Wir wollen im freien Spiel des Marktes die größtmöglichen Erträge erzielen.» Denn die Versteigerer leben von der Provision, die sie aus dem Verkauf bekommen - je mehr ein Objekt bringt, desto kräftiger klingeln die Kassen beim Verkäufer und beim Vermittler. Koch verweist auf einen englischen Bibliothek-Armsessel aus dem Jahr 1810, den der Auktionator mit 1200 Euro ausrief und schließlich bei 4300 Euro den Zuschlag erteilte.
Zu Beginn jedes Geschäfts muss die Ware geschätzt werden. Dazu stehen Experten bereit. Dorothee Rather, Kunstsachverständige in Hamburg, kennt nicht nur die Nachfrage am Markt genau, sie muss auch in ihren Bewertungen völlig richtig liegen. «Manchmal bleiben Enttäuschungen beim Kunden nicht aus, wenn ich feststelle, dass es sich bei dem vermeintlich wertvollen Porzellan mit eingebranntem Markenzeichen doch nur um schon vor vielen Jahrzehnten gefertige Kopien handelt», berichtet sie aus ihrer Praxis.
Rather hat viel zu tun. «Wir leben in einer Generation, bei der Erbstücke für den Eigenbesitz nicht mehr so hoch im Kurs stehen», sagt sie. «Deshalb ist das Angebot relativ groß.» Möbel, Porzellan, altes Silber, Schmuck und Bilder gehen in den Besitz der jüngeren Generationen, die selbst schon über eigenen Hausstand verfügen und für das Erbgeschirr keinen Platz mehr haben. Oder sie verfügen auf einmal über Sammlungen, für die sie kein Interesse zeigen - beispielsweise Briefmarken.
Eine «Blaue Mauritius» wird sich wohl nicht in einem Nachlass finden lassen. «Alle nach 1960 in Umlauf gebrachten Briefmarken sind Massenproduktionen», erläutert Andreas Polster, Fachhändler und Schätzer in Hamburg. Auf seinem Tisch landen regelmäßig Alben mit der Bitte um Ankauf. Wer meint, in Großvaters Besitz seien besonders wertvolle Marken gewesen, kann auch ein Gutachten anfertigen lassen. «Für die Tätigkeit werden Gebühren fällig, mindestens zwei Euro pro Marke», so Helmut P. Oechsner vom Bund Philatelischischer Prüfer in Nürnberg.
Gegenstände mit Wert lassen sich in der Regel versteigern - den richtigen Ansprechpartner vorausgesetzt. VAN HAM beispielsweise konzentriert sich auf Kunstauktionen, Schopmann fährt das Geschäft deutlich breiter. Die Auktionshäuser verlangen für ihre Leistungen ihr Honorar bei erfolgreichen Verkäufen, denen umfangreiche Arbeiten vorausgehen. Die zu versteigernden Waren müssen geprüft, taxiert, registriert und ausgestellt werden. «Die Häuser sind in der Gestaltung ihrer Provisionen unabhängig», sagt Eisenbeis. In seinem Unternehmen zahlt der Verkäufer etwa 20 Prozent auf den Zuschlagspreis.
Gelegentlich gehen Kunden mit einem Bild zu einem Auktionshaus, um den Wert bestimmen zu lassen. Ein oberflächlicher Blick kostet nichts, eine aufwendige Schätzung ohne Verkaufsauftrag muss in der Regel bezahlt werden. Koch konsultiert seine Unterlagen und zitiert: «Bis zum Wert von 7000 Euro werden pauschal 200 Euro fällig, was darüber liegt muss mit 3 Prozent des Schätzwertes honoriert werden, dazu kommt die Mehrwertsteuer.» Wer ein geerbtes Gemälde nicht versteigern lassen, aber zu gerne dessen Wert wissen will, kommt um diese Kosten kaum herum.