Nach Urlaubstours-Insolvenz Urlaubstours-Insolvenz: Können Kunden jetzt Probleme bekommen?

Leipzig - Die erste Unister-Tochter ist pleite: Reiseveranstalter Urlaubstours hat am Dienstag Insolvenz angemeldet. Genau wie schon der Mutterkonzern am Montag. Die Nachricht überrascht nicht: Insolvenzverwalter Lucas Flöther hatte nach der Unister-Pleite einen „Dominoeffekt“ auf die Reise-Portale befürchtet.
Bekommen Käufer von Reiseschnäppchen jetzt Probleme, wenn sie ihre gebuchten Leistungen in Anspruch nehmen wollen?
Wer eine Pauschalreise gekauft hat, der hat Glück, sagt die Verbraucherzentrale am Mittwoch. Anders sieht das für„Nur-Flug“-Kunden aus, so das Handelsblatt.
Was müssen Urlaubstours-Kunden wissen? Das sagt die Verbraucherzentrale:
„Verbraucher, die eine Reise über dieses Portal gebucht haben, haben erstmal Glück im Unglück“, weiß Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Beantragt ein Reiseveranstalter Insolvenz, werden Kunden über einen sogenannten Reisesicherungsschein aufgefangen. Mit einem Sicherungsschein ist die Absicherung für den bereits gezahlten Reisepreis und sonstige notwendige Aufwendungen gewährleistet, die im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz entstehen. „Hier ist es wichtig, darauf zu achten, dass dieser Nachweis auch tatsächlich erbracht wird. Ist das nicht der Fall, sollte man nicht zahlen“, so Wiesemann.
Der Nachweis über den Sicherungsschein liegt in der Regel den Reiseunterlagen bei. Das Dokument muss auf der Rückseite der Reisebestätigung abgedruckt oder an sie angeheftet sein
Wer sich unsicher ist, sollte sich bei den Anbietern der Reiseleistungen wie der Airline, dem Hotel oder Autovermieter rückversichern, rät die Expertin. Ein Sonderkündigungsrecht besteht allerdings nicht. Wer seine Reise jetzt kündigt, muss mit Stornogebühren rechnen.
Laut Kanzlei Flöther & Wissing, die die Insovenz verwaltet, werden bereits gebuchte Urlaubstours-Reisen jedoch durchgeführt.
Riskante Tickets: Warum Urlauber trotzdem Probleme bekommen können
Käufer von Flugschnäppchen können nach der Urlaubstours-Pleite jetzt Probleme bekommen beim Einchecken. Der Grund: Wie das „Handelsblatt“ berichtet, stammen ein Teil der Tickets aus dem sogenannten Graumarkt. Er versorgt sich aus übrig gebliebenen Restplätzen der Reiseveranstalter, die teils mit erheblichen Preisabschlägen an Schnäppchenbörsen wie fluege.de weitergereicht werden.
Das könnte Unister-Buchern zum Verhängnis werden: Nämlich dann, wenn die kassierten Kundengelder für die Graumarkt-Flugtickets nicht an die ursprünglichen Reisegesellschaften weitergeleitet werden. „Nur-Flug“-Kunden würden auch nicht durch ein Reisesicherungsschein vor Insolvenzfolgen geschützt.
Das sagt Unister zu Buchungen über ihre Reiseportale
„Wir können jetzt sicherstellen, dass alle Buchungen über die Reiseportale von Unister sicher sind“, erklärte der vorläufige Insolvenzverwalter Lucas Flöther dazu am Mittwoch. Derzeit werde untersucht, ob es am Dienstag nach Berichten über die Insolvenzanträge Komplikationen mit Partnerunternehmen etwa im Ausland gegeben haben könnte, so ein Unternehmenssprecher. Derzeit gebe es noch keine Erkenntnisse.
Die Verbraucherzentrale rät: Treten Sie zu Flügen und/oder Unterkünften im Zweifel in Kontakt mit dem eigentlichen Anbieter und versichern Sie sich, dass die Reise angetreten werden kann.
Bei Problemen mit Unister-Reisen, können Sie Hilfe bei den Verbraucherschützen suchen: http://www.verbraucherzentrale.de/beratung (mz/spuk)